Urteil: Betrüger wollte Bank mit ausgemusterten Handys erpressen
Von Michael Pekovics
Mit einem Freispruch und einer Verurteilung wegen versuchter Erpressung ist am Dienstag der Prozess rund um ausgemusterte Handys einer renommierten Bank zu Ende gegangen. Der Manager einer Sicherheitsfirma wurde zu 24 Monaten, davon 16 Monate auf drei Jahre bedingt, verurteilt. Alle Beteiligten gaben keine Erklärung ab, weshalb die Urteile vorerst nicht rechtskräftig sind.
Die 76 Blackberrys hätten eigentlich der Reststoffverwertung zugeführt werden sollen, wurden vom damit beauftragten Unternehmen jedoch nach einem Reset um etwa 200 Euro weiterverkauft. Der neue Besitzer entdeckte jedoch das „Potenzial“ und stellte über einen Bekannten den Kontakt zu den zwei Managern einer Sicherheitsfirma her.
Diese tischten kurz vor Weihnachten 2017 der Bank auf, man hätte von dritter Seite einen Auftrag zum „Absaugen“ der erfolgreich wiederhergestellten Daten bekommen. Der Geschäftsführer der Sicherheitsfirma fotografierte bei zwei Handys die IMEI-Nummer - die Seriennummer - sowie SIM-Karten-Ausbrüche und übermittelte diese dem Bank-Vorstand, um zu veranschaulichen, dass man sich im Besitz der alten Blackberry-Geräte befand.
Treffen in Wiener Kaffeehaus
Als die Bank feststellte, dass es sich tatsächlich um ihre ausrangierten Mobiltelefone handelt, wurde ein Treffen in einem Wiener Kaffeehaus vereinbart. Bei diesem nannte der nun verurteilte Manager eine Summe von 1,5 Millionen. Zudem wurde den Bankern klargemacht, dass eine solche Sicherheitslücke für eine Bank einen enormen Schaden bedeuten würde, und dass bereits ein Prozessfinanzierer Interesse an den Handys bekundet habe. Zudem hatten sich die Manager in Deutschland bemüht, Daten wiederherzustellen - allerdings war ihnen dies zu teuer.
Der Staatsanwalt fragte die am Dienstag als Zeugin geladene Vorstandssprecherin, „ob es das Ende der Bank hätte bedeuten können, wenn sensible Kundendaten an die Öffentlichkeit gelangt wären“. „Ja, vielleicht“, antwortete die Bankerin. Statt zu zahlen, wurde aber die Polizei eingeschaltet.
Richter sieht "größeren Plan"
Richter Christian Böhm meinte in seiner Urteilsbegründung, es wäre zulässig gewesen, die Handys mit einem „geringen Aufschlag“ zum Rückkauf anzubieten. Man dürfe zwar jeden Preis verlangen, den jemand freiwillig bezahlt, aber nicht wenn man gleichzeitig eine gefährliche Drohung ausspricht - auch wenn dies verschleiert passiert. „Wenn man sagt, Sie wohnen in einer gefährlichen Gegend und Ihrem Nachbarn ist auch schon etwas passiert, aber ich würde Sie gegen Entgelt davor schützen, dann ist das eine klassische Schutzgelderpressung, auch wenn das Übel nicht direkt angedroht wird.“
Alles sei einem größeren Plan gefolgt, auch die Reise nach Deutschland spreche dafür. Dass der nun Verurteilte vorgeschickt wurde, sei entweder geschehen, da dieser ohnehin schon vorbestraft war und man über seinen Partner die Gewerbeberechtigung für die gemeinsame Firma behalten hätte, oder dieser von selbst mit den 1,5 Millionen einen viel höheren Betrag als die ursprünglich geplanten 200.000 Euro genannt habe, sei nicht klar. Dieser neige jedenfalls zur „Dampfplauderei“ und könne spontan gehandelt haben, weshalb man seinen Partner im Zweifel freigesprochen habe.