Umstrittener Privatschule droht Verlust des Öffentlichkeitsrechts
Der in Verruf geratenen privaten Weinbergschule in Seekirchen (Flachgau) drohen nach diversen Berichten über die Anwendung umstrittener Unterrichtsmethoden Konsequenzen durch das Bildungsministerium. Der Salzburger Landesschulrat habe in einem Inspektionsbericht "angeregt, das Verfahren zum Entzug des Öffentlichkeitsrechts einzuleiten", teilte ein Sprecher von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) am Donnerstag mit.
Bis über die Einleitung entschieden wird, müsse aber der Landesschulrat die festgestellten Mängel konkretisieren. Das habe das Ministerium "bereits mehrfach eingefordert". Aufmerksam geworden sei man auf die möglichen Missstände im Sommer 2017 durch Medienberichte. Daraufhin seien "sofort erste Schritte eingeleitet" und der Landesschulrat um eine Stellungnahme ersucht worden, heißt es aus dem Bildungsministerium.
Die Zeugnisse von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sind jenen von öffentlichen Schulen gleichgestellt. Laut Bildungsministerium gibt es in Österreich rund 1000 derartiger Schulen. Dass einer Einrichtung das Öffentlichkeitsrecht wieder entzogen werden kann, müssen Verfehlungen nachgewiesen werden wie Verstöße gegen das vom Bildungsministerium genehmigte Organisationsstatut (regelt Organisation, den Lehrplan und die Ausstattung der jeweiligen Schule, Anm.) oder fehlende Unterrichtserfolge. Der Entzug sei "gar nicht so einfach", wie der für die Kontrolle der Weinbergschule zuständige Bezirksschulinspektor Peter Glas zuletzt gegenüber dem KURIER meinte. Sollte der Schule das Öffentlichkeitsrecht aberkannt werden, müssten sich die betroffenen Kinder laut Glas an einer öffentlichen Schule einer Prüfung unterziehen.
Gerichtsverfahren anhängig
Wie bereits berichtet, soll im Unterricht die umstrittene "Schetinin-Schule" zur Anwendung kommen – ein pädagogisches Konzept aus Russland, in dem auch Kampfsport gelehrt wird. Die Glaubensgemeinschaft "Werktätige Christen", die die Weinbergschule betreibt, steht zudem wegen angeblich sektenähnlicher Strukturen in der Kritik. Ein Pflegschaftsverfahren am Bezirksgericht Neumarkt ist anhängig.