Chronik/Österreich

Toter Bub in Tiroler Ache: Vater muss in U-Haft bleiben

Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater in U-Haft bleiben. Der 38-Jährige hatte Beschwerde gegen die U-Haft erhoben, nachdem er Anfang März festgenommen worden war.

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) sieht weiterhin Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, hieß es am Montag in einer Aussendung. Der Mann muss nun zwei weitere Monate in U-Haft bleiben.

Das OLG gehe weiterhin „von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes“ und des „Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ aus.

Nähere Informationen zur Entscheidung des OLG wurden nicht bekannt gegeben, u.a. um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, hieß es. Vom dritten U-Haftgrund der Fluchtgefahr ging das Gericht offenbar weiterhin nicht aus.

Der Mann bestritt die Tat bisher. Zuvor war man davon ausgegangen, dass der Vater des geistig beeinträchtigten Kindes an einem Sonntag gegen 4.00 Uhr auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden war. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Dieser Raub soll laut Anklagebehörde aber nicht stattgefunden haben und stattdessen der dringende Verdacht bestehen, dass der Mann diese angebliche Tat vorgetäuscht hat und stattdessen für den Tod des Buben verantwortlich ist.

Der Mann gab an, dass er öfters mit dem geistig beeinträchtigten Kind um diese Zeit spazieren ging, um es zu beruhigen. Das Landeskriminalamt sprach damals noch von einem „ganz üblichen Verhalten“. Später erinnerte sich der Vater daran, eine Stunde vor dem Überfall einen Unbekannten gesehen zu haben. Die Eltern suchten medienwirksam nach möglichen Zeugen. Für entscheidende Hinweise boten die beiden eine Belohnung in Höhe von 30.000 Euro.

Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, eine handelsübliche Frizzante-Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. Zudem sei laut Medienberichten der Schrittzähler am Handy nicht zeitgerecht inaktiv gewesen und habe der Mann den angeblichen Räuber erst bei der zweiten Einvernahme genauer beschreiben können.