Tod von Promi-Hüttenwirt: U-Haft für Ehefrau beantragt
Nach dem Tod eines Skihütten-Wirts im Salzburger Pongau hat die Staatsanwaltschaft am Samstag einen Antrag auf Verhängung der U-Haft gegen die Ehefrau des Mannes gestellt. Die 30-Jährige hatte in ihrer Einvernahme heute ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Es sei zu einem Handgemenge mit ihrem 57-jährigen Gatten und im Zuge dessen zur Stichverletzung gekommen.
Fremdverschulden
Wie die Polizei berichtete, stellte die Frau jedoch in Abrede, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Sie hatte sich am Freitagabend selbst gestellt, nachdem ein Haftbefehl über sie verhängt worden war. Die Beschuldigte wird nun in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Details zum Streit unter den Eheleuten lagen am Samstag noch nicht vor. "Das genaue Wie und Was der Tat wird noch zu klären sein", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Samstagabend zur APA. Die Anklagebehörde gehe aber derzeit weiter von Mordverdacht aus
Zunächst von Suizid ausgegangen
Der 57-jährige Szene-Wirt war am 3. März unter zunächst nicht geklärten Umständen in der Küche seines Betriebs ums Leben gekommen. Ein Mitarbeiter dürfte ihn kurz nach Mitternacht mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend aufgefunden haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst auch als möglichen Suizid behandelt hatte, hat sich nach der Obduktion der Verdacht eines Fremdverschuldens erhärtet. "Laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist die Stichverletzung wohl weniger auf Suizid zurückzuführen, sondern dürfte fremd herbeigeführt worden sein", hatte Neher vor der Einvernahme der Frau am Samstagvormittag gesagt.
Vor seinem Ableben soll sich der 57-Jährige während einer Party auf der Hütte heftig mit seiner aus Osteuropa stammenden Frau gestritten haben, berichteten Medien. Das Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet. Die Skihütte des Szene-Wirts zog in der Vergangenheit zahlreiche Prominente aus Österreich und Deutschland an.