Tirol plant nach Tierquälerei härtere Strafen für Jagdsünder
Von Christian Willim
Brutal und abscheulich waren die Szenen eines Videos, das im Juli im Internet aufgetaucht ist und das den qualvollen Tod einer angeschossenen Gams in der Leutasch zeigt. Darin waren sich Jäger wie Politiker einig. Für Kopfschütteln sorgten jedoch auch die möglichen Konsequenzen für die Tiroler Jäger, die dem Treiben eines russischen Jagdgastes minutenlang tatenlos zusahen. Sie können zwar wegen Tierquälerei bestraft werden. Ihre Jagderlaubnis verlieren sie nach geltendem Tiroler Recht aber für höchstens drei Jahre.
Es muss wehtun
Das soll sich nun ändern. „Wir werden am Mittwoch im Landtag beantragen, dass die derzeit in Ausarbeitung befindliche Novelle des Tiroler Jagdgesetzes schärfere Strafen beinhalten soll“, sagt Gebi Mair von den Grünen. „Es muss möglich sein, jemandem die Jagdkarte dauerhaft zu entziehen.“ Darin sei man sich mit dem Koalitionspartner ÖVP einig. Mair ist überzeugt: „Solchen Leuten tut es meisten weh, wenn sie nicht mehr jagen gehen dürfen.“
Lebenslänglichen Entzug der Jagdberechtigung hat sich eigentlich auch Tirols Landesjägermeister Anton Larcher für Vergehen wie bei besagter Gamsjagd gewünscht: „Unsere Juristen sind jedoch der Ansicht, dass das rechtlich nicht möglich ist.“ Der Jagdverband fordere daher, dass bei einem Vergehen mit „besonders schwerer Schuld“ zumindest eine Entzugsdauer von 10 Jahren gesetzlich verankert wird.
Offen bleibt vorerst aber auch die Frage, wie das heimische Wild vor ausländischen Jagdgästen geschützt werden kann, die es mit dem Waidrecht nicht so genau nehmen. Die Ideen für eine Sünder-Datenbank sind noch mehr als vage.
Informationsaustausch
Für österreichische Jäger gibt es so eine Strafdatei laut Peter Lebersorger von der Zentralstelle der Landesjagdverbände bereits: „Wenn einer etwa in Niederösterreich etwas anstellt, erfahren das die anderen Landesverbände.“