Tierquäler müssen nur selten in Haft
Fünf Monate bedingte Haft erhielt ein 73-jähriger Niederösterreicher im April, weil er seinen Jagdhund bei einer Prüfung getreten und mit einem Lederriemen geschlagen hat. Im Juni wurden zwei 14-jährige Burschen aus Wien zu drei Monaten – ebenfalls bedingt – verurteilt, weil sie Frischlinge mit Steinen beworfen und stranguliert hatten. Ein Paar, das kranke Welpen mit gefälschten Papieren verkauft hat, wurde im Vorjahr am Straflandesgericht Wien zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt – wobei der Betrug und die Vorstrafen des Paares ausschlaggebend für die vergleichsweise "harte" Strafe waren.
Mit der Novelle des Strafgesetzbuches, die 2016 in Kraft tritt, wird der Strafrahmen für Tierquälerei von einem auf zwei Jahre erhöht. Nur: Dass dieser Rahmen tatsächlich ausgeschöpft wird, scheint unwahrscheinlich.
"Sadisten und Wiederholungstäter"
Von 631 Anzeigen, die 2014 in Österreich wegen Tierquälerei erstattet wurden, endeten nur 70 mit einer Verurteilung, wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Philip Kucher an das Justizministerium hervorgeht. In den meisten Fällen wurde eine Geldstrafe ausgesprochen, 34 Mal eine Freiheitsstrafe – nur sieben waren davon unbedingt.
Bei einem im Vorjahr am Bezirksgericht Hernals verurteilten Gewalttäter war der Vorwurf, dass er die Katze seiner Lebensgefährtin bei einem Wutanfall in einen Mülleimer gestopft haben soll, nur eine Randnotiz.
Sie kritisiert die "halbherzige Verfolgung" durch die Staatsanwaltschaften. Von den 614 Anzeigen im Jahr 2014 wurden 424 Ermittlungsverfahren eingestellt – meist, weil sich der Tatbestand nicht ausreichend beweisen ließ. "Gerade bei Kindern ist Gewalt gegen Tiere oft ein Vorbote für spätere Übergriffe auf Menschen. Es ist in unser aller Interesse, dass man präventiv stärker auftritt und Tierquälerei als Verbrechen ernst nimmt", sagt Petrovic.
Novelle erleichtert Ermittlungen
Die Anhebung des Strafrahmens sei ein starkes Signal und habe eine – so hofft sie – abschreckende Wirkung: "Uns geht es nicht darum, dass mehr Menschen eingesperrt werden, sondern darum, dass solche sinnlosen Grausamkeiten nicht mehr passieren."
Für die Justiz bringe die Anhebung des Strafrahmens auf zwei Jahre Vorteile für die Ermittlungsarbeit, erklärt Sprecherin Britta Tichy-Martin. Künftig seien längere Observationen von Tatverdächtigen sowie die mediale Veröffentlichung von Fahndungsbildern möglich.