Chronik/Österreich

Neuer Paragraf gegen Hooligans und Demo-Rowdys

Für den Studenten Josef S. aus Jena kommt die Reform des Landfriedensbruch-Paragrafen zu spät. Der 23-Jährige saß sechs Monate in U-Haft und wurde schließlich zu einem Jahr teilbedingt verurteilt, weil er im Zuge der Demonstration gegen den WKR-Ball 2014 Mistkübel geschmissen, ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt und die Scheibe eines Wachzimmers zertrümmert haben soll (mehr dazu hier).

Das wird künftig nicht mehr reichen, um den Tatbestand der „schweren gemeinschaftlichen Gewalt“ – wie der Paragraf nun heißen soll – zu erfüllen. Voraussetzung ist nämlich zumindest die schwere Beschädigung von Gegenständen, die der Infrastuktur dienen; also zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Telefonzellen oder die Energieversorgung.

Ein Polizeifahrzeug zu beschädigen oder einen Mistkübel umzustoßen, fällt laut Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium nicht darunter. In diesen Fällen kann der Staatsanwalt die Teilnehmer nur nach den konkret nachweisbaren Einzeltaten (Sachbeschädigung, Körperverletzung) verfolgen, aber keinen globalen Verdacht darüber stülpen.

Gegen gewaltbereite Gruppen

Pilnacek sagt, der Justiz sei aber nach wie vor wichtig, gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen zu können. Deshalb wurde der Landfriedensbruch-Paragraf nicht gänzlich abgeschafft, sondern wird nur umformuliert und mit anderen Erfordernissen ausgestattet.Die „gemeinschaftliche Gewalt“ ist ein Aspekt der Reform des Strafgesetzbuches, die nächste Woche in die Begutachtung geht und ab 1.1.2016 gelten könnte. Welche weiteren neuen Straftatbestände geschaffen werden und wo die Strafen künftig härter bzw. milder ausfallen werden, lesen Sie morgen im KURIER.