Chronik/Österreich

Staatsanwaltschaft Wien möchte Firtasch doch nach Spanien ausliefern

Der Auslieferungskrimi um den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch, der im März 2014 unfreiwillig in Wien gestrandet ist, treibt kuriose Blüten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Montag Beschwerde gegen einen Beschluss des Straflandesgerichts Wien eingelegt, mit dem eine Auslieferung Firtaschs an Spanien aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Im November 2016 hat das Amtsgericht Barcelona einen europäischen Haftbefehl gegen den umstrittenen Industriellen ausgestellt.

Die Katalanen werfen ihm Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor. So soll Firtasch in der "Russen-Mafia" hinter dem Capo Semion Mogilevich die Nummer zwei sein. Er steht seit Jahren auf der Fahndungsliste der US-Bundespolizei FBI. Gelder, die aus den illegalen Aktivitäten Mogilevichs stammen, sollen über Firtaschs Firmennetzwerk DF-Group gewaschen worden sein, u. a. über Immobilien-Investitionen in Malaga und Barcelona. Dazu führen die Spanier mehrere Grundstücksdeals im Volumen von insgesamt 3,92 Millionen Euro an. Firtasch bestreitet alle Vorwürfe.

Keine Tatzeit

Laut Landesgericht Wien hat es die spanische Justiz bis heute nicht geschafft, die grundlegenden Eckpunkte der vorgeworfenen Straftaten, wie Tatzeit und Tatort, ihren Wiener Kollegen zu übermitteln. Diese Angaben sind bei einem Europäischen Haftbefehl Pflicht. Zwei Urgenzen des Wiener Gerichts wurden von den Spaniern nicht einmal beantwortet. Oder anders gesagt: Die Spanier haben nicht einmal die Mindestanforderungen eines EU-Haftbefehls erfüllt.

Indes sieht man die Sache bei der Staatsanwaltschaft Wien anders. "Wir teilen die Ansicht des Gerichts nicht", sagt Staatsanwältin Nina Bussek zum KURIER. Ihre Behörde hält den EU-Haftbefehl der Spanier sehr wohl für begründet. Im Februar 2017 war Firtasch aufgrund dieses Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft Wien kurzfristig festgenommen worden.

Firtasch droht aber auch eine Auslieferung in die USA. Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss bekämpft er mithilfe seinen Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender beim Obersten Gerichtshof. Das US-Auslieferungsersuchen im Zusammenhang mit der angeblichen Bestechung von "Beamten in Indien" wird von seinen Verteidigern als "politisch motiviert" abgestempelt.