Chronik/Österreich

Selber schuld?

Es war am Montag der Vorwoche, als der 46-jährige IT-Techniker Christian E. wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Angeklagt war der Mann wegen Mordes, weil er am 22. April 2017 seine Ehefrau Karin – zwei Tage nach deren 45. Geburtstag – über das Balkongeländer der Wohnung im Dachgeschoß in Wien-Wieden 15 Meter in die Tiefe gestürzt hatte. Im Prozess votierten vier Geschworene für Mord, vier für den milder gewerteten Totschlag (bei Stimmengleichstand fällt die Entscheidung zugunsten des Angeklagten aus, Anm.).

Jetzt üben Opfervertreterinnen scharfe Kritik daran, wie das Verfahren abgelaufen ist. "Übrig geblieben ist: Diese schreckliche Frau hat den armen Mann so provoziert, dass der sich gar nicht anders zu helfen wusste, als sie über den Balkon zu schmeißen", sagt Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.

Freilich laufen Prozesse, in denen auf Totschlag plädiert wird (siehe unten) genau nach dieser Formel ab: Was hat den Täter dazu getrieben, sich zur Tat hinreißen zu lassen? In der Verhandlung muss auch ausgebreitet werden, wie sich das Opfer verhalten hat.

Die Interventionsstelle übernahm mit Anwältin Petra Smutny die juristische Prozessbegleitung für die Hinterbliebenen. Dass die Verteidigung beleuchten will, was das Opfer dazu tat, dass E. die Tat beging, sei "logische Strategie", aber: "Im Sinne der Fairness hätte man auch das Vorleben und das Verhalten des Täters vor und nach der Tat – dass er sie gewürgt und danach keine Hilfe geholt hat – beleuchten müssen", sagt Smutny (Thema war das im Prozess aber schon, Anm.).

Doch eine Tatrekonstruktion habe nicht – wie in Mordprozessen üblich – stattgefunden. Stattdessen eine Täter-Opfer-Umkehr. Der Fall sei ein Paradebeispiel für Victim Blaming (das Verantwortlichmachen eines Opfers für die Tat des Täters, Anm.). Anstatt die Tat des Angeklagten zu erörtern (was bei der Befragung des Richters aber sehr wohl geschah), sei die Psyche des Opfers angegriffen worden. Und das sei laut den Opfervertreterinnen strikt nach Stereotypen erfolgt:

Die hysterische Frau

"Dieses Stereotyp finden wir ganz oft in Fällen von häuslicher Gewalt und bei Problemen am Arbeitsplatz", sagt Anwältin Smutny. Im konkreten Fall habe sich das gezeigt, als der Angeklagte behauptet hatte, seine Frau habe "seelische Probleme" gehabt, ihn attackiert, beschimpft und sogar ein Sektglas nach ihm geworfen – "obwohl es keine Veranlassung gegeben hat – angeblich". Angeklagte dürfen sich aber vor Gericht verantworten, wie sie es für richtig halten.

Frauen und Alkohol

Karin E. sei dargestellt worden als eine Frau, die gerne trinke. "Das wird nur hervorgehoben, um die Frau in ihrer Persönlichkeit negativ darzustellen. Die betrunkene Frau gehört sich nicht", sagt Smutny. Bei Männern funktioniere Alkoholisierung als Verteidigung (Stichwort Toni Sailer), bei Frauen sei sie eine Schuldzuweisung. Dass Karin E. vor zwei Jahren betrunken eine Auseinandersetzung mit einem Polizisten hatte, habe keine Relevanz zur späteren Tat. Das sieht der Verteidiger anders, und das Gericht folgte ihm darin.

Die Karrierefrau

Karin E. war Bankerin. "Selbstständig, strebsam, gut in ihrem Beruf", beschreibt Rosa Logar. Im Prozess sei das Opfer aber als "besonders dominante Karrierefrau" dargestellt worden. "Das ist ein allgemeines Phänomen, aber in diesem Fall war es extrem", meint Logar. Selbstbewusste, zielstrebige Frauen könnten schnell zu "Monstern" gemacht werden, die nur die Karriere und Dominanz des Mannes im Sinn haben. "Und das soll dann wieder die Gewalt rechtfertigen", sagt sie.

Die schlechte Mutter

Verteidiger Timo Gerersdorfer erklärte, dass das Opfer Schwierigkeiten mit dem Älterwerden gehabt habe. Der Ehemann des Opfers hat (teils durch Zeugenaussagen gestützt) suggeriert, dass E. ihr Kind nicht gewollt habe und auf die Dreijährige eifersüchtig gewesen sei. "Aber sie hat entschieden, das Kind zu bekommen", hält Smutny dagegen. "Wie viele Kinder sind ungeplant und werden dann geliebt?" Zeugen berichteten auch, dass E. eine äußerst liebevolle und vorausschauende Mutter war. "Aber wenn man eine Frau als schlechte Mutter darstellt, kann man ihr schaden", sagt die Anwältin.

Warum die beiden Frauen das jetzt ansprechen und nicht im Verfahren? "Unsere Fragestellungen wurden oft nicht zugelassen", sagen sie. Durch das, was die Berufsrichter im Prozess betont und ausgespart hatten, seien "die Geschworenen massiv beeinflusst" worden. Die Opfervertreterinnen fordern nun mehr Sensibilisierung der Richter (siehe unten) und sie wollen eines: eine öffentliche Debatte anstoßen.

Der KURIER konfrontierte die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, mit den Vorwürfen der Opferschützer, es habe im Prozess eine Täter-Opfer-Umkehr stattgefunden.


„Gerade im engen zeitlichen Korsett eines Strafverfahrens kann es zu Situationen kommen, in denen Opfer das Gefühl haben, nicht ausreichend Gehör zu finden“, sagt Matejka: „Es gibt immer wieder Kritik, die ernst zu nehmen ist. Wahrnehmungen und Hinweise von Opferschutzeinrichtungen sind auch für uns wertvoll.“


Monika Stempkowsi vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Uni Wien plädiert für mehr praktische Schulung der angehenden Richter: „Was heißt es, Opfer zu werden? Jeder Handtaschenraub kann schon belastend sein. Es sollte bei der Ausbildung nicht nur um dogmatische Fragen gehen.“


Richterpräsidentin Matejka verweist auf verpflichtende Seminare für Richteramtsanwärter zum Thema Opferschutz und speziell „Opfer vor Gericht“. In Anwesenheit von Psychologen werden Verhandlungssituationen geübt. Zur Ausbildung gehört auch die Praxis in einer Opferschutzeinrichtung, wie dem Weissen Ring. Die Richterwoche 2018 in Laa/Thaya im Mai wird sich unter dem Thema „Die verschiedenen Gesichter der Gewalt“ auch mit Victim Blaming beschäftigen. Die junge Wissenschaft Viktimologie ist heute bereits anerkannt. Laut Stempkowski hat sich der Opferschutz sehr verbessert: „In den 1950-er Jahren war noch vom ’nicht ganz so unschuldigen tatbeteiligten Opfer’ die Rede.“

„Meinem Mandanten war es wichtig, nichts Schlechtes über seine Frau zu sagen“, erklärt Verteidiger Timo Gerersdorfer dem KURIER: „Ich musste ihn überzeugen, dass wir schon zeigen mussten, wie sie gewesen ist. Das ist kein Victim Blaming.“

Wenn in einem Prozess Totschlag (der Täter lässt sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen) im Raum steht, muss alles beleuchtet werden, was sich vor der Tat aufgestaut hat. Zum Beispiel das Verhalten der Toten unter Alkohol. Gerersdorfer ließ einen Polizeiakt beischaffen, aus dem sich ergibt, wie die 45-jährige Karin E. betrunken zwei Polizisten attackiert hatte. „Wenn nicht einmal zwei Polizisten mit ihr fertig werden, wie soll mein Mandant es schaffen, einen Konflikt mit ihr zu lösen?“, fragt der Anwalt. Der Ehemann sei den Konflikten mit seiner Frau immer ausgewichen, am Tag der Tat sei ihm das nicht mehr gelungen. „Was war mit ihr los? Das musste ich zeigen. Als Verteidiger muss ich subjektiv sein und für meinen Mandanten kämpfen.“

Dass die Frau vor der Tat in der Beziehung schon Opfer gewesen sei, dafür habe es nie Anzeichen gegeben, sagt Gerersdorfer. In seinen Augen lag den Opfervertretern daran, Rache zu nehmen: „Das sieht das Strafrecht nicht vor.“