Chronik/Österreich

Schlammschlacht nach fristloser Entlassung

Die fristlose Entlassung ihrer Vize-Generaldirektorin im April 2015 könnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) teuer zu stehen kommen. Denn: Nachdem das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Ungereimtheiten bei Auftragsvergaben gegen Gabriele E. im Juli 2017 von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt wurde, wird jetzt der Prozess vor dem Arbeitsgericht Wien fortgesetzt.

Die Gesundheitsmanagerin klagt auf Wiedereinstellung. Sie beantragte bei Gericht, dass festgestellt werde, dass ihr Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei und die fristlose Entlassung verspätet ausgesprochen wurde.

Für Gabriele E. geht es um viel Geld, klagt sie doch das dreifache Jahresgehalt (508.000 Euro) ein.

Um die Unrechtmäßigkeit der Entlassung zu beweisen, hat ihre Anwältin eine Reihe von Zeugen nominiert, darunter ranghohe PVA-Mitarbeiter, den früheren Sozialminister Rudolf Hundstorfer und auch ihren härtesten Gegenspieler, PVA-Generaldirektor Winfried Pinggera.

Letzterer ist seit 2009 Chef der PVA, zuvor war er sechs Jahre im Kabinett von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel tätig. Seine ehemalige Stellvertreterin E. wird indes der roten Reichshälfte zugerechnet.

Sie fährt so schwere Geschütze gegen ihren früheren Vorgesetzten auf, dass damit zu rechnen ist, dass dieser Arbeitsgerichtsprozess zu einer pikanten Schlammschlacht ausarten könnte.

Bizarre Zustände

Demnach soll der PVA-Chef in Gesprächen mit Führungskräften und Mitarbeitern des Sozialministeriums, dem Aufsichtsorgan der PVA, nicht nur regelmäßig über den "Lebensstil" seiner Stellvertreterin hergezogen sein, sondern er soll sie laut den von Gabriele E. vorgelegten Schriftsätzen auch gemobbt und gedemütigt haben. "Wiederholte Versuche und Bitten an den Generaldirektor, er möge sein Verhalten ihr gegenüber ändern, blieben erfolglos", behauptet Gabriele E. in einem Schriftsatz, der dem KURIER zugespielt wurde.

Alles nicht wahr

Der PVA-General weist alle Vorwürfe zurück. "Sie entbehren jeder Grundlage und sind an den Haaren herbeigezogen", sagt Pinggera zum KURIER. Zugleich bleibt er dabei, dass die fristlose Entlassung zeitgerecht erfolgt sei. Kernvorwurf war, dass E. ihrem Lebensgefährten Aufträge zugeschanzt und über ihr Liebesverhältnis gelogen habe. Sie bestreitet das.

Frauenfeindlichkeit?

So entgegnet die Managerin, dass sie die PVA-Führung im Jahr 2013 sehr wohl rechtzeitig über ihre neue Beziehung informiert habe. "Die PVA lässt es geflissentlich unerwähnt, dass eine allfällige Meldepflicht von persönlichen Nahebeziehungen nicht die Meldung jeglicher unverbindlicher Sexulakontakte vorsieht", kontert Gabriel E. "Das wird zumindest bei männlichen Kollegen nicht so gehandhabt. Dies würde zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingreifen."

Außerdem hätte die Pensionsversicherung eine fristlose Entlassung schon Anfang November 2014 aussprechen müssen. Damals hatte das Sozialministerium eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen E. erstattet – mit Wissen der PVA-Führung. Sie soll laut Gabriele E. sogar an der Anzeige mitgewirkt haben.