Chronik/Österreich

Salzburg führt im Jänner Kontrollverpflichtung im Handel ein

Am Montag ließ Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die vergangenen Wochen seit Beginn des vierten Lockdowns Revue passieren und gab einen Ausblick in die Zukunft. Ab Jänner soll etwa im Einzelhandel ein gültiger Grüner Pass Voraussetzung sein.

"Wir haben jetzt in viereinhalb Wochen die Infektionszahlen um 89 Prozent senken können. Das ist der stärkste Rückgang von allen Bundesländern", sagt Haslauer zu Beginn der Pressekonferenz. Wermutstropfen sei die Belegung der Intensivbetten. Noch immer liegen 26 Covid-19-Patienten dort. Der Altersdurchschnitt liege bei 56.

Dies sei auch der Grund für den langsamen Rückgang, so Haslauer. Denn jüngere Patienten liegen viel länger auf der Intensiv als ältere. Der Großteil sei zudem ungeimpft. "40 Prozent der Patienten, die derzeit auf der Intensiv liegen, werden das nächste Jahr nicht mehr überleben", ergänzt Uta Hoppe vom Universitätsklinik Salzburg.

Boostern

Umso wichtiger sei es deshalb - auch in Anbetracht der herannahenden Omikron-Variante -, die Impfung weiter voranzutreiben und vor allem zu boostern. "Wir sind hier in einem Aufholprozess", so Haslauer. "Mit Erstimpfungen erreichen wir knapp ein Prozent der Bevölkerung in der Woche."

Um die Lage künftig besser im Überblick zu haben, installiert das Land einen Corona-Koordinator. Oberst Peter Schinnerl soll künftig die zentrale Führung dieses Themas übernehmen.

Personalausfälle befürchtet

Für Haslauer sei es nämlich besonders wichtig, nun "operativ funktionabel zu bleiben". Er befürchtet durch Omikron hohe Personalausfälle in systemrelevanten Berufen. Man wolle deshalb bestmöglich vorbeugen und sich unter anderem beim Contact Tracing sowie PCR-Testen verbessern. Einen weiteren Lockdown könne er nicht ausschließen.

Was jedoch fix sei, sei die Einführung einer Kontrollverpflichtung im Handel, verkündet Haslauer. Nur das genaue Datum sei noch ungewiss. Entweder gelte sie ab 3. oder 10. Jänner, so der Landeshauptmann.

Bei Bekleidungsgeschäften und Co. müsse man ab dann zumindest an der Kassa einen gültigen Grünen Pass vorweisen können. Es gelte 2-G. Für Güter des alltäglichen Bedarfs - wie im Lebensmittelhandel oder in Apotheken - solle diese Regelung "natürlich" nicht gelten.