Tödliche Attacke mit Schraubenzieher: Elf Jahre für Mordversuch
Ein 37-Jähriger, der seinen Geschäftspartner mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll, stand am Dienstag vor dem Landesgericht Ried im Innkreis.
Er bekannte sich nur schuldig zur absichtlich schweren Körperverletzung und zur Nötigung, die Tötungsabsicht hatte er bestritten. Am Dienstagabend wurde der Mann nun zu elf Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt.
Urteil nicht rechtskräftig
Der 37-Jährige habe neunmal auf das Opfer eingestochen, und als es schon am Boden lag noch einmal ins Schulterblatt gestochen, trug die Staatsanwaltschaft vor. Insgesamt gingen sieben Stiche in den Hals-/Nackenbereich, der 34-Jährige lag mehrere Tage auf der Intensivstation.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten am Dwegen versuchter schwerer Nötigung und versuchten Mordes schuldig. Die Strafe fiel angesichts der Vorgeschichte bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang aber relativ mild aus: elf Jahre Haft. Zudem muss er dem Opfer 1.900 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Streit um Geld für ein Lokal
Angeklagter und Opfer hatten gemeinsam ein Lokal betrieben, die Firma lief zuerst auf den Angeklagten, weil das Opfer in Privatkonkurs war, nach dem Konkurs des Lokals auf die Ehefrau des Opfers. Der 37-Jährige verdächtigte seinen Partner, privat Geld entnommen zu haben und drohte ihm deshalb im Jänner per SMS - im April rief dieser den Schwiegervater des Angeklagten an, sagte, er werde nichts mehr zahlen und bedrohte seinerseits den Angeklagten. Am nächsten Tag kam es bei einer Aussprache zur Attacke mit dem Schraubenzieher.
Sein Klient sei Gastarbeiter, habe bis auf wenige Monate immer gearbeitet und sich eine sichere Existenz aufgebaut, so der Verteidiger. Er könne nicht gut Deutsch - brauchte auch vor Gericht einen Dolmetscher - und sei wenig gebildet, dazu naiv. In das gemeinsame Lokal habe nur der 37-Jährige investiert. Als die Ehefrau seines Partners übernahm, arbeitete der Angeklagte als Angestellter weiter, bis er nach einem Streit hinausgeworfen und arbeitslos wurde. Mit einem Auto, das auf den Angeklagten zugelassen war, habe sein Partner viele Strafen eingefahren. Der 37-Jährige sollte zahlen, sonst drohe ihm eine Gefängnisstrafe. „Er war wie ein Hund, auf den man so lange hingetreten hat, bis er geschnappt hat.“
Gegenseitige Beschuldigungen
Der Angeklagte schilderte, dass er in dem gemeinsamen Lokal an sechs Tagen 15 Stunden gearbeitet habe, vereinbart war, dass jeder der Partner 2.000 Euro monatlich entnehme. Der Konkurs sei für ihn überraschend gekommen. Sein Partner sei ein Spieler. Als er Geld zurückgefordert habe - der 34-Jährige schulde ihm 340.000 Euro -, habe dieser mit tschetschenischen Freunden gedroht: „Ich werde in dein Auto Kokain legen und dann zeige ich euch an“. Nachweisen könne er ihm nichts. Er sei bereits in psychologischer Behandlung, weil er völlig fertig sei.
Bei der Aussprache am 28. April habe sein Partner sofort Beschimpfungen ausgestoßen, es sei zu einer Rangelei gekommen, bei der er Schmerz gespürt habe und befürchtete, der andere habe ein Messer, deswegen habe er zu dem Schraubenzieher gegriffen. Diesen hatte er dabei, weil er zuvor zuhause eine kleine Reparatur gemacht hatte.
Mehrere Stiche mit Schraubenzieher
Auf dem vor Gericht gezeigten kurzen Video - aus der Überwachungskamera, die offenbar nicht wie zuvor von der Verteidigung ausgeführt ausgeschaltet war - sah man, dass es sofort zu einer Rauferei kam und das Opfer auch danach noch schimpfen und gehen konnte. Laut Gutachten gab es mehrere Stichwunden, nur eine in den Brustkorb war eine lebensbedrohliche, schwere Verletzung, die zu Ersticken oder Herzversagen führen könne.
Nach dem Krankenhausaufenthalt mit zwei Tagen auf der Intensivstation seien keine weiteren Behandlungen nötig gewesen. Bis heute andauernde Schmerzen seien eher auszuschließen.
Das 34-jährige Opfer sagte, er habe „bisschen Schulden“ gehabt und über den Beschuldigten: „Ich hab' gewusst, dass bei ihm alles passt, dass er Geld hat“. Der Schwiegervater des 37-Jährigen sagte als Zeuge, dass das Opfer in der türkischen Community einen schlechten Ruf habe. Es hätte eine Vereinbarung gegeben, wonach sein Schwiegersohn das Geschäft verlassen und der Partner fortlaufend seine Schulden zurückzahlen hätte sollen.
Ein Zeuge des Vorfalls gab an, der Schwiegervater hätte versucht, das Opfer vom Angeklagten wegzubringen. Ein weiterer Zeuge, der später in den Raum kam, zog den 37-Jährigen von dem 34-Jährigen weg. Erst durch dieses Eingreifen sei der Angriff beendet worden.