Privatschule in Kritik: "Behörden waren nicht säumig"
Die Lebensgemeinschaft der "Werktätigen Christen" auf einem Bauernhof in Seekirchen (Flachgau) war vergangene Woche nicht nur wegen angeblich sektenähnlicher Strukturen in die Kritik geraten. Auch wegen der mit dem Öffentlichkeitsrecht (Zeugnisse sind jenen von öffentlichen Schulen rechtlich gleichgestellt, Anm.) ausgestatteten privaten "Weinbergschule", die die Gruppe betreibt, gab es Bedenken. Im Fokus: Der Unterricht soll nach der umstrittenen "Schetinin-Schule" erfolgen. Das aus Russland stammende pädagogische Konzept soll ohne Lehrer auskommen – die Kinder unterrichten einander quasi selbst. Auch Kampfsport ist Teil des Unterrichts, wie die ORF-Sendung "Am Schauplatz" in der Vorwoche berichtete.
Anfrage eingebracht
Für den grünen Landtagsabgeordneten Simon Heilig-Hofbauer ist der "Entzug des Öffentlichkeitsrechts durch das zuständige Bildungsministerium unumgänglich", forderte er zuletzt als Reaktion auf die bekannt gewordenen Unterrichtsmethoden. Sein Parteifreund David Stögmüller, Abgeordneter im Bundesrat, hat dazu eine Anfrage an Noch-Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) gestellt. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen das Ministerium, das "seit über zehn Jahren zuschaut", wie Stögmüller sagt. "Das zeugt davon, dass man auf einem Auge blind oder zu gutmütig ist." In der Anfrage will er etwa wissen, ob das Ministerium von den Vorwürfen rund um die Schule wusste und ob nun der Entzug des Öffentlichkeitsrechts geprüft werde. Eine entsprechende Nachfrage des KURIER ließ das Büro von Sonja Hammerschmid vorerst unbeantwortet.
Der für die Kontrolle der Weinbergschule zuständige Bezirksschulinspektor Peter Glas weist Vorwürfe jedenfalls entschieden zurück, wonach die Behörden säumig gewesen seien. „Ich besuche diese Schule seit zehn Jahren“, sagt Glas. Dass dort die Schetinin-Schule zunächst "ergänzend und nicht ausschließlich" gelehrt worden ist, sei erst zwischen eineinhalb und zwei Jahren bekannt. Mittlerweile habe er einen kritischen Bericht dem Ministerium übermittelt, das wiederum die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen habe.
Glas verweist aber darauf, darauf, dass es "gar nicht so einfach" sei, einer Privatschule das Öffentlichkeitsrecht abzusprechen. Dafür sei ein detaillierter Nachweis notwendig, dass gegen das vom Bildungsministerium genehmigte Organisationsstatut (regelt Organisation, den Lehrplan und die Ausstattung der jeweiligen Schule, Anm.) verstoßen worden ist. Es könnten der Weinbergschule auch Auflagen erteilt werden, um den Ansprüchen des Ministeriums nachträglich gerecht zu werden. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass, wie berichtet, ein Pflegschaftsverfahren gegen Mitglieder der Werktätigen Christen am Bezirksgericht Neumarkt anhängig ist.