Chronik/Österreich

Pegida-Redner wegen Verhetzung in Graz vor Gericht

Im Grazer Straflandesgericht hat sich am Mittwoch Michael Stürzenberger, politischer Aktivist und Mitglied einer kleinen Rechts-Partei, wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren verantworten müssen. Er war im Frühjahr in Graz bei einem Pegida-"Spaziergang" als Gastredner aufgetreten und soll alle Muslime als potenzielle Terroristen bezeichnet haben.

Der 51-Jährige trat am Palmsonntag am Grazer Freiheitsplatz bei der Pediga-Veranstaltung auf. Dort soll er wörtlich gesagt haben: "Jeder Moslem ist ein potenzieller Terrorist", warf ihm Staatsanwalt Johannes Winklhofer vor. Außerdem bezeichnete er laut Anklage den Koran als "das schlimmste Buch der Welt".

"Wir haben nichts gegen Muslime als Menschen"


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Stürzenberger, der auch Vorsitzender der Kleinpartei "Die Freiheit" ist, wehrte sich gegen die Vorwürfe: "Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle." Sein Ziel sei eine "intensive Aufklärung über den Islam", betonte er. "Wir haben nichts gegen Muslime als Menschen, wir wollen auch die gemäßigten Muslime aufklären", lautete seine Rechtfertigung. "Warum haben Sie das dann nicht so gesagt", fragte Richterin Julia Riffl.

"Sind das für Sie auch Terroristen?"


Der Staatsanwalt hakte ganz besonders wegen der Äußerung, alle Moslems seien potenzielle Terroristen, nach. Er konfrontierte den Angeklagten mit dem Foto einer Hinrichtung, bei der auch unter den Opfern Muslime waren. "Sind das für Sie auch Terroristen?", fragte er und deutete auf die Leichen. "Das sind Sunniten und Schiiten, die töten sich gegenseitig", antwortete Stürzenberger. "Die Hingerichteten sind für Sie auch potenzielle Terroristen?", gab der Ankläger nicht nach.

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"Der radikale Islam wird viel zu wenig kritisiert, auch in Österreich. Aber Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze, wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen", betonte Winklhofer. Er habe durchaus differenziert, wollte sich der Angeklagte rechtfertigen, doch die Richterin meinte lapidar: "'Jeder' ist keine Differenzierung, 'jeder' ist jeder."

Der Verteidiger warf die Frage auf, ob überhaupt 150 Personen damals am Freiheitsplatz waren, nach Angaben von Pegida waren es nämlich nur 107 - 110. Eine "breite Öffentlichkeit", wie es in der Anklage heißt, ist aber erst ab 150 Personen gegeben. Seiner Meinung nach würden ohne diese genauen Angaben seitens der Polizei "wesentliche Ermittlungsergebnisse" fehlen.

Sollten die geladenen Zeugen und das Video darüber nicht genügend Auskunft geben können, dürfte die Verhandlung vertagt werden.