Pannenstreifenfreigabe: Vier neue Verkehrszeichen kommen
Die 29. Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit wenigen Tagen in Begutachtung. Der etwas sperrig klingende Inhalt ist: „Schaffung einer Verordnungsermächtigung betreffend Festlegung von Autobahnabschnitten, auf denen die Pannenstreifenfreigabe erlaubt werden kann.“
Zusammengefasst: Der Verkehrsminister wird künftig freihändig entscheiden können, auf welchen Abschnitten der Pannenstreifen freigegeben werden kann. Ab Sommer passiert das bei Staubildung auf der Ostautobahn (A4) zwischen Schwechat und Simmeringer Haide.
Betroffen sind aber nicht nur Autobahnen, sondern auch Schnellstraßen und bestimmte Bundesstraßen (Reschen Straße in Tirol, die Wiener Nordbrücke sowie die B 302, B 304 und B 307).
Verkehrsminister Norbert Hofer ( FPÖ) hofft dadurch auf eine Steigerung der Leistungsfähigkeit von hochbelasteten Autobahnabschnitten, wie es im Begleittext heißt. Das zweite dort angegeben Ziel sorgt hingegen für geteilte Meinungen: „Erhöhung der Anzahl der Fahrstreifen ohne aufwändige Verbreiterung“.
Daran übt etwa Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ, Kritik. „Das beabsichtigte Vorhaben darf nicht dazu führen, dass der Autobahnbau und Ausbau des hochrangigen Straßennetzes eingestellt wird. Grundsätzlich ist eine vollwertige dritte Fahrspur erstrebenswert und es sollte weiterhin Pannenstreifen geben“, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: „Da die dadurch gewonnene ,Fahrbahn’ schmäler als die anderen Fahrstreifen ist, muss daher bei hoher Verkehrsbelastung ein Tempolimit auf dieser Spur bestehen und die Fahrweise der Autofahrer entsprechend angepasst werden, da ansonsten ein zu hohes Gefahrenpotential eines Verkehrsunfalls entsteht.“
Teil des Gesetzesentwurfs sind jedenfalls auch vier neue Hinweiszeichen mit dem Namen Pannenstreifenfreigabe. Dazu heißt es: „Diese Zeichen zeigen einen zum Befahren freigegebenen Pannenstreifen an. Die Anzahl und die Darstellung der Pfeile haben den tatsächlichen Verhältnissen zu entsprechen. In den Pfeilen können Hinweise auf Beschränkungen, Verbote oder Gebote enthalten sein. Auf den Zeichen können auch Entfernungsangaben angebracht werden.“
Zu sehen sind alle Verkehrszeichen hier.