Chronik/Österreich

Paketbombe für Ex-Frau: Verdächtiger wegen anderem Fall vor Gericht

Jener Mann, der Ende Oktober seine Ex-Frau in der Kärntner Gemeinde Guttaring durch einen Bombenanschlag schwer verletzt haben soll, hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen eines anderen Falls, der wenige Wochen davor passierte, verantworten müssen. Die Anklage lautete auf Nötigung, Körperverletzung und Kindesentziehung. Betroffen ist eine andere Frau.

In Handschellen wurde der 28-Jährige in den Gerichtssaal zu Einzelrichterin Michaela Sanin geführt. Er befindet sich wegen des Bombenanschlags auf seine Ex-Frau, eine dreifache Mutter, die dabei fast ums Leben kam, in Untersuchungshaft.

Am Mittwoch ging es aber um einen anderen Fall. Laut Staatsanwältin Gabriele Lutschounig soll er am 24. Juni dieses Jahres im Südkärntner Ort Görtschach die Mutter der damals knapp zwei Monate alten, gemeinsamen Tochter gestoßen, geschlagen und den Säugling daraufhin mitgenommen haben.

Angeklagter bekennt sich "nicht schuldig"

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe sich nur Sorgen um das Kind gemacht, die Frau sei nicht in der Lage gewesen, ordentlich auf den Säugling aufzupassen, behauptete er im Prozess.

Dem alleinigen Sorgerecht für die Mutter habe er nur zugestimmt, damit diese als Alleinerzieherin mehr Geld bekomme.

An besagtem Tag sei er ausschließlich aus Sorge um das Kind zur Frau gefahren, sei in den ersten Stock gegangen und habe den Säugling mitgenommen. Die Frau habe er weder geschlagen noch von der Stiege gerissen. Sie habe sich ihm nicht in den Weg gestellt, sondern nur geschrien. Die blauen Flecken am Bauch habe die Frau von einer vorangegangenen Blinddarmoperation.

Er habe sie sehr wohl geschlagen, sie habe nach dem Schlag Schmerzen gehabt, und ihre Mutter habe daraufhin die Rettung gerufen, sagte die Ex-Freundin im Zeugenstand. Auch die Polizei wurde gerufen.

Verhandlung vertagt

Weiters erzählte die Frau, an besagtem Tag habe sie von ihrer Hausärztin erfahren, dass der Mann vorhabe, die alleinige Obsorge zu beantragen. Als sich der Angeklagte weigerte, die Tochter, die er mit dem Einverständnis der Frau zum Einkaufen mitgenommen hatte, wieder heimzubringen, sei sie zu dessen Eltern gefahren und habe das Kind geholt.

Daraufhin sei der 28-Jährige in das Haus, in dem sie wohnte, eingedrungen, habe sie von der Stiege weggerissen und geschlagen. Dann habe er das zwei Monate alte Mädchen mitgenommen, erzählte die Frau.

Richterin Sanin vertagte die Hauptverhandlung zur Befragung einer weiteren Zeugin auf 18. Dezember.