Chronik/Österreich

Neues "Vorzeige-Häf’n" im Tennengau

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Freitag die neue Justizanstalt in Puch-Urstein (Tennengau) besucht und dabei die neu errichtete Anlage als "Vorzeigemodell für den Strafvollzug in Österreich" bezeichnet. Der Bau bietet Platz für 225 Häftlinge und hat 36 Millionen Euro gekostet. Ab 26. Juni werden dort insgesamt 90 Mitarbeiter beschäftigt sein. "Für uns haben sich viele notwendige Reformen aufgestaut. Diese Justizanstalt ist in ihrer Ausstattung zukunftsweisend", erklärte der Justizminister. Ziel sei es, die Rahmenbedingungen der Haft humaner zu gestalten, betonte Brandstetter bei dem Rundgang.

Auf 14.300 Quadratmetern erwartet die Häftlinge in dem "Niedrigenergiehaus" eine zeitgemäße und komfortablere Haftbedingung als in der bisherigen Justizanstalt in Salzburg. Hell gestaltete, mit WC und Dusche versehenen Hafträume bieten Platz für höchstens zwei Personen. Im mehr als 100 Jahre alten Justizgebäude mussten sich noch bis zu zehn Häftlinge eine Zelle teilen.

Moderne Technik

Technisch befindet sich das Gefängnis in Puch-Urstein auf dem neuesten Stand. Auf einem EDV-Schirm kann der Insasse nun eine in mehreren Sprachen verfasste Hausordnung lesen und auch mehrsprachige Lernprogramme abrufen.

Die Türen der Hafträume weisen eine "Hotelsperre" auf und sind von innen verschließbar. Bei guter Führung dürfen Inhaftierte auf den Gang hinaus. Jedoch können die Türe auch von außen geschlossen werden, falls dies erforderlich sei, erklärte Anstaltsleiter Oberst Dietmar Knebel. Im Hafttrakt befinden sich ein Familienbesuchszimmer, ein Mehrzwecksaal, ein Verkaufsraum, eine Krankenstation und eine Bibliothek. Im Außenbereich wird für die Insassen ein Spazierhof, ein Spiel- bzw. Sporthof mit Fußballplatz und kleinem Garten zur Verfügung gestellt. Zudem wurde für die Häftlinge mit neun anstaltsinternen Betrieben ein modernes Arbeitsumfeld geschaffen.

Trotz der großzügigen Ausstattung sei man laut Brandstetter weit von Luxus entfernt. Das Wichtigste sei eine möglichst rasche Resozialisierung der Häftlinge und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Und das müsse der europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen.