Nach Schüssen von FPÖ-Politiker: Schützen droht nur Verwaltungsstrafe
Jener FPÖ-Kommunalpolitiker, der am Freitag im Salzburger Flachgau eine Vielzahl von Schüssen von seinem Balkon aus abgefeuert hat, dürfte ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen. Wie Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Montag einen Bericht der Salzburger Nachrichten bestätigte, habe der 57-Jährige nach derzeitigen Kenntnisstand kein strafrechtliches Delikt erfüllt.
"Durch die Schüsse wurden keine konkreten Personen gefährdet - wie es etwa der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit verlangt", erklärte Neher. Aus diesem Grund habe man nach der Verhaftung des Mannes auch keine Zwangsmaßnahmen gesetzt.
Vorläufiges Waffenverbot
Allerdings wird der Mann bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Auch wenn er eine Waffenbesitzkarte besaß, liegt laut einem von den SN befragten Strafrechtler ein nicht sachgemäßer Umgang mit einer Waffe vor. Außerdem könnte dem Schützen auch eine Störung der öffentlichen Ordnung zur Last gelegt werden. Gegen den 57-Jährigen ist nach der Tat ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden. Seine Waffen - ein Revolver, ein Gewehr und eine Schreckschusspistole - wurden samt Munition von der Polizei sichergestellt.
Bergheims Bürgermeister Robert Bukovc (ÖVP) berichtet in den SN, dass der FPÖ-Mandatar eine "ungewöhnliche Härte und Aggression" in die Gemeindepolitik gebracht habe. Vizebürgermeister Hermann Gierlinger bestätigt die Aussagen des auf Urlaub befindlichen Bürgermeisters gegenüber dem KURIER. So habe zum Beispiel eine Abstimmungsniederlage zur höheren Aufwandsentschädigung von Wahlbeisitzern den Mann sehr erzürnt. Einzig die FPÖ stimmte für den Antrag. "Er hat sich fürchterlich aufgeregt und gemeint, das wird Folgen haben", sagt Gierlinger.
Ein Faible für markige Ansagen dürfte der FPÖ-Politiker jedenfalls haben. Auf Facebook posierte er lange vor den Schüssen mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Lethal Threat", auf deutsch: "Tödliche Gefahr".
Keine Konsequenzen für Posting
Detail am Rande: Auch jener Pensionist, der in der Vergangenheit als Kandidat auf einer freiheitlichen Nationalratsliste aufschien und der nach den Schüssen mit einem Posting auf Facebook für Empörung gesorgt hatte, kommt wohl glimpflich davon. "Es gibt zwar das gerichtliche Delikt des ,Gutheißens von mit Strafe bedrohten Handlungen'. Aber wenn das Schießen vom Balkon im konkreten Fall nicht strafbar ist, dann kommt dieser Paragraf logischerweise nicht in Betracht", erklärte Neher.
Der Pensionist hatte nach dem Vorfall gepostet: "Schade, dass er VdB (Bundespräsident Van der Bellen; Anm.) und Haslauer (den Salzburger Landeshauptmann; Anm.) nicht getroffen hat". Er reagierte damit auf die Aussage des 57-jährigen Schützen, aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers vom Balkon geschossen zu haben. Er stellte sich laut eigenen Angaben dabei die Gesichter Van der Bellens und von Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor und feuerte auf Sträucher. Am Tatort wurden später 29 Patronenhülsen gefunden. Der Mann hatte bei dem Vorfall am Freitagvormittag knapp ein Promille Alkohol im Blut und wurde später in eine Salzburger Klinik gebracht.