Mordprozess: Polizist starb durch den Crash
Von Nihad Amara
Der Mordprozess gegen den Salzburger Thomas B., der im Verdacht steht, einen Polizisten in Südungarn absichtlich überfahren zu haben, ging am Dienstag im Komitatsgericht Szeged in die nächste Runde.
Ein medizinischer Sachverständiger legte dar, wie der Motorradpolizist Imre Kenéz ums Leben kam. Wie berichtet, überrollte B., 35, im Oktober 2012 mit seinem „Hummer“ den am Straßenrand stehenden Beamten. Laut dem Gutachter erfasste der Pkw Kenéz zuerst an den Beinen. Der Beamte stürzte – allerdings nicht auf den Boden, sondern auf das Motorrad, ehe ihn der Wagen überfuhr. Er erlitt letale Verletzungen. Wäre B. nicht auf das Zweirad, sondern auf den Boden gestürzt, dann wären laut dem Gutachter die Verletzungen nicht so schwerwiegend ausgefallen. Die Bodenfreiheit des „Hummer“ beträgt 40 Zentimeter, heißt es laut APA.
B. behauptete stets, zuvor durchs offene Fenster mit Reizgas attackiert und quasi „blind“ losgefahren zu sein. „Ich bin kein Mörder“, sagte er zu Prozessbeginn.
Die Szene nach dem letalen Crash analysierte ein Waffenexperte für das Gericht. Ein Beamter habe zehn Mal auf B. gefeuert. Vier Schüsse trafen den Salzburger, allerdings war kein Treffer lebensgefährlich. B. kam laut einem Arzt zugute, dass er sich nach vorne gebeugt hatte. Ansonsten wären Rückenverletzungen die Folge gewesen.
Der 35-Jährige wurde zuvor bereits von einem Kronzeugen belastet. Weder habe er Reizgas wahrgenommen, noch sei das Fenster des Wagens geöffnet gewesen, sagte er aus. Bereits während des Prozesses hatte der Verteidiger des Salzburgers, Janos Buza, Zweifel an einigen Gutachten. Am Dienstag beantragte er einen Lokalaugenschein am Tatort in Apátfalva.
Neues Gutachten
Richter Attila Joo will auch der Aussage von B. nachgehen, wonach der Pkw eine defekte Lenkung habe. Sachverständige werden nun die beim letalen Zusammenstoß entstandenen Schäden am Pkw reparieren und dann das Lenkverhalten des Fahrzeugs untersuchen. Am 15. April sind die Gutachter dann am Wort, ein Urteil könnte bereits zwei Wochen später fallen. Dem Mechaniker droht lebenslange Haft. B. berief sich bisher auf seine schriftliche Aussage. Er will als Letzter das Wort ergreifen.