Chronik/Österreich

Mord auf offener Straße: Lebenslang für Angeklagten

Die Alarmsignale waren offenkundig. Zwei Mal musste die Polizei bereits gegen einen Afghanen wegen häuslicher Gewalt einschreiten, der sich am Montag wegen des Mordes an seiner Frau vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten musste. Die Geschworenen befanden den 23-Jährigen noch am selben Tag für schuldig.

Mit ihrem Baby hatte die 20-jährige Frau des Mannes 2013 Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht. Doch telefonisch bedrohte der Mann, von dem sie sich scheiden lassen wollte, die junge Afghanin weiter. Am 6. August des Vorjahres eskalierte das Beziehungsdrama in einer Sommernacht. Mitten in der Innsbrucker Maria-Theresien-Straße kam es zu einer tödlichen Bluttat. "Der Angeklagte hat in größtmöglicher Öffentlichkeit und mit äußerster Brutalität seine Gattin ermordet", sagte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Er sprach vom "schlimmsten Verbrechen, das es gibt".

Das sah der 23-Jährige, der sich teilweise schuldig bekannte, anders. In seinem Kulturkreis wäre die Frau für ihr Verhalten gesteinigt worden, erklärte er vor Gericht. Der Beschuldigte bestätigte im Prozess, dass er zu seiner Frau gesagt hatte: "Wenn du fremd gehst, werde ich dich töten."

In der Tatnacht hatte er beobachtet, wie sich die 20-Jährige mit einem Bekannten bei einem Brunnen in der Innsbrucker Prachtstraße getroffen hat. Als sich die beiden küssten, habe ihn das "sehr wütend gemacht".

"Beträchtliche Wucht"

Mit einem Messer ging der Mann auf die junge Mutter los, während das gemeinsame Baby daneben im Kinderwagen lag. Obwohl Passanten versuchten, den Rasenden zu stoppen, stach er 14-mal auf die Frau ein. Der Täter muss dabei laut gerichtsmedizinischer Gutachterin mit beträchtlicher Wucht vorgegangen sein: "Die Stichwunden am Opfer waren teilweise tiefer als die Messerklinge." Die 20-Jährige erlag noch in der Nacht ihren schweren Verletzungen.

Psychiaterin Karin Kramer-Reinstadler attestierte dem Beschuldigten eine narzisstische Persönlichkeit. "Er wollte, dass sie stirbt. Er hat es angekündigt, und er hat es nie bereut", sagte der Staatsanwalt und forderte von einen einstimmigen Schuldspruch und die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe. Die Geschworenen folgten dem Ankläger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.