Mautbefreiung für Rettungsdienste: Ministerium will doch einlenken
In die Diskussionen rund um die bestehende Vignettenpflicht für Einsatzorganisationen wie die Berg-, Wasser- und Höhlenrettung kommt Bewegung. Wie berichtet, sind die Fahrzeuge der Helfer nur im Einsatzfall – bei der Fahrt zum Einsatzort und retour – von der Maut auf Österreichs Autobahnen befreit. Auf dem Weg zu Übungen, Besprechungen oder zu sonstigen Veranstaltungen sind diese Organisationen im Gegensatz zu Polizei, Feuerwehr und Rettung nicht von der Mautpflicht befreit.
Das FPÖ-geführte Verkehrsministerium will einlenken. "Die Botschaft ist angekommen", sagt Sprecher Volker Höferl. "Wir sind dabei, das zu überprüfen". Gemeinsam mit der Asfinag solle "bald" eine Lösung präsentiert werden – dem Vernehmen nach noch im Februar.
Neues Gesetz gefordert
Eine bloße Änderung der Mautordnung sei den drei betroffenen Organisationen aber in jedem Fall zu wenig, stellt Heinrich Brandner klar. Er ist Präsident der Österreichischen Wasserrettung. Man poche auf eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes. "Wir wollen, dass es dahingehend geändert wird, dass wir automatisch berechtigt sind, österreichweit ein Blaulicht zu führen – analog zu Polizei, Feuerwehr und Rettung." Mit dieser Änderung hätte sich nämlich auch das Thema Mautpflicht außerhalb von Rettungseinsätzen erübrigt, begründet Brandner.
Von der Zusage des Verkehrsministeriums zeigte er sich überrascht. "Der letzte Stand war meines Wissens, dass sie derzeit keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sehen", sagt Brandner. Daher habe man gemeinsam mit Berg- und Höhlenrettung am Donnerstag die Forderung schriftlich an den Verkehrs-, den Innen- und den für Deregulierung ressortzuständigen Justizminister geschickt.