Chronik/Österreich

Manker-Prozess: „Muse“ Alma lässt sich nicht mundtot machen

Dass ein Richter am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Shakespeare zitiert, mag im ersten Moment seltsam anmuten. Wenn der polarisierende Regisseur Paulus Manker und seine ehemalige Alma-Darstellerin Anna Werner Friedmann einander gegenseitig verklagen, aber auch irgendwie passend. „Es ist alles gesagt“, beendete Katharina Braun, die Anwältin der Schauspielerin, eine ihrer Ausführungen. „Der Rest ist Schweigen“, schoss Richter Clemens Geelhaar ohne zu zögern Hamlets letzte Worte hinterher.

Manker ausgebuht

Was der Vorsitzende wohl eigentlich sagen wollte: Die Streitparteien sollten sich im Interesse aller auf einen Vergleich einigen und gegenseitige verbale Attacken künftig unterlassen.

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Von diesen gab es am Mittwoch im Gerichtssaal einige – wenngleich es sich mittlerweile um ein Drama in mehreren Akten handelt. Auslöser war, dass die Mimin im August des Vorjahres – anders als andere Ensemble-Mitglieder – ihre Gage noch nicht überwiesen bekommen hatte.

Als Friedmann, die ausgerechnet die Rolle der Künstlermuse Alma spielte, den streitbaren Regisseur konfrontierte, soll der geantwortet haben: „Das muss an dir liegen.“ Öffentlichkeitswirksam schmiss die 31-Jährige daraufhin bei einer Vorstellung am Semmering ihre Rolle hin. Manker wurde ausgebuht. Es folgten gegenseitige Anschuldigungen.

„Ich werde nicht bezahlt, alle anderen schon“, warf die Schauspielerin dem 66-Jährigen vor. Dieser klagte auf Unterlassung. Friedmann konterte und klagte wegen über Nachrede und Beleidigung. Konkret ging es um Aussagen des Regisseurs, wonach er von der Wienerin erpresst und verleumdet werde.

Verhärtete Fronten

Verhärtet waren die Fronten auch am Mittwoch. „Ihr seid der Meinung, ich muss mich entschuldigen. Ich will, dass ihr euch entschuldigt“, lehnte die derzeit in Berlin engagierte Darstellerin einen gerichtlichen Vergleich zunächst ab.

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Manker gab sich ebenfalls wenig diplomatisch: „Noch bevor die Tinte dieses Vergleichs trocken wäre, würde sie bei den Medien stehen und ihren Feldzug gegen mich fortsetzen.“ Ihr Gewissen sei nicht rein, warf er der Schauspielerin vor, nachdem diese bekräftigt hatte, stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

Dass doch die Vernunft siegte und sich die beiden zu einem Vergleich durchrangen, lag nicht zuletzt an Richter Geelhaar, der das ihm dargebotene Schauspiel als Kindergarten bezeichnete und „ganz unjuristisch“ vorschlug: „Sie lassen einander in Ruhe.“

Beide stimmten schließlich zu, die getätigten Aussagen fortan zu unterlassen, und zogen ihre Klagen zurück. Ob in dem Stück damit der letzte Vorhang gefallen ist, muss sich zeigen: „Ich habe den Vergleich unterschrieben, aber ich lasse mich nicht mundtot machen“, äußerte sich Friedmann beim Verlassen des Gerichtssaals unmissverständlich.