Chronik/Österreich

Ausgefeiert: Wien und seine strengen Regeln

In jeder Gemeinschaft gelten Regeln. In Wien mitunter sehr strenge: Einen Hundehaufen liegen zu lassen, kostet 50 Euro. Ebenso teuer wird es, wenn man seine Zigarette auf den Boden wirft. Bald ist auch das Kebab-Essen in der U-Bahn verboten. Diese Regelungen sollen dem guten Miteinander in der Öffentlichkeit dienen.

Darüber, was man im öffentlichen Raum tun darf, darüber scheiden sich die Geister. „Wir wollen unsere Stadt nutzen. Das ist aber fast unmöglich“, sagt Marcus Grimas von der PeaceParty Österreich. Die eingetragene Partei kämpft für mehr Freiheit im öffentlichen Raum. Dass dieses Bestreben schwer umzusetzen ist, wurde vergangene Woche klar. Als die Organisation eine Demo auf der Donauinsel veranstalten wollte, wurde die Zufahrt eines Klein-Lkw untersagt, der die Musikanlage zum Protest bringen sollte.

Die Musik der Techno-Fans würde die Ruhesuchenden auf der Insel stören, hieß es seitens der zuständigen MA 45. „Die Stadt gehört auch uns. Wir zahlen unsere Steuern und wollen den Raum nutzen. Beim Donauinselfest oder anderen Veranstaltungen der Stadt Wien, spielt die Lautstärke keine Rolle, aber wenn jemand, der nicht im Rathaus sitzt, mobilisieren will, wird das verhindert“, kritisiert Grimas. Das Miteinander stehe im Mittelpunkt der PeaceParty, zu der sich rund 150 Menschen aus verschiedenen Kunst- und Kultur-Kollektiven zählen. „Wir achten sehr auf unsere Umgebung. Es ist uns wichtig, dass bei unseren Veranstaltungen kein Müll hinterlassen wird und wir uns an die Regeln bezüglich der Lautstärke halten. Die Stadt gehört uns, deshalb passen wir gut darauf auf“, sagt Grimas. Politisch ordnet sich die PeaceParty in der Mitte ein. „Wir sind gegen Extremismus, egal ob von rechts oder von links. Wir wollen in Frieden zusammenleben. Dazu braucht es aber Raum. Die Menschen müssen wieder lernen, einander zuzuhören und sich gegenüberzustehen.“ Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitere Demos geplant.

Bürokratisch

Proteste in der Innenstadt waren zumindest bisher der unkomplizierteste Weg, Versammlungen abzuhalten. Plant man eine Veranstaltung, ist der Aufwand weitaus höher. Die Macht der Bürokratie mussten die Veranstalter von „Tanz durch den Tag“ 2017 leidvoll erfahren. Die Genehmigungen für das privat organisierte Kunst- und Kulturfestival auf der Donauinsel zu bekommen, hatte über ein halbes Jahr gedauert. Am Tag der Veranstaltung wurde den tausenden Besuchern dann um 22 Uhr die Musik abgedreht, obwohl zuvor die Sperrstunde bis Mitternacht vereinbart gewesen war. Beispiele wie dieses sind ein Grund, warum es in der Eventbranche Nachwuchssorgen gibt.

Politisch engagieren sich die Neos für mehr Freiheit beim Feiern. Die Pinken wollen einen Wiener Nachtbürgermeister. Der könnte die Nachtwirtschaft mit Behörden und Polizei vernetzen und als Anlaufstelle für Veranstalter dienen.

Die Partei luden diese Woche den Züricher Nachtstadtrat Alexander Bücheli zum Gespräch ein, wo er vom Schweizer Konzept der Jugendbewilligung erzählte: „Bei uns können junge Menschen an öffentlichen Plätzen kostenfrei Partys mit bis zu 400 Gästen veranstalten. Voraussetzung ist nur, dass der Platz wieder so verlassen wird, wie er vorher war.“ Die Veranstalter dürfen auch Alkohol ausschenken, die Polizei stellt Personal zur Verfügung. „Das Gute daran ist, wenn sich ein Anrainer beschwert, kann die Polizei immer sagen, dass es eine Genehmigung gibt und alles legal ist. In einer Stadt muss man eben auch mit einem gewissen Lärmpegel rechnen. Wenn man an eine Autobahn zieht, ist einem auch klar, dass es dort laut ist“, sagt Bücheli.

Zürich hat im Rahmen der Nacht-Initiative auch andere erfolgreiche Konzepte geschaffen. „Wir haben den Tag der offenen Klubtür. Nachbarn und Eltern von Jugendlichen können sich an einem Nachmittag in die Clubs kommen und sich selbst ein Bild machen“, sagt der Zürcher Nachtstadtrat. Außerdem gibt es in Zürcher Clubs keine Sperrstunde. „Jeder kann zusperren, wann er möchte. So kann man auch erst am Morgen feiern gehen, wenn die Musik keinen mehr stört“, sagt Bücheli.