Chronik/Österreich

Kulterer bringt Flick-Stiftung in Bedrängnis

Herr über viel Geld – das war Wolfgang Kulterer noch vor wenigen Jahren. Nach seinem Abgang aus der Vorstandsetage der Kärntner Hypo zog er im Herbst 2006 als Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo weiter im Hintergrund die Fäden. Im November 2006 wurde er zudem zum Vorstand der Flick Privatstiftung bestellt (seit Sommer 2010 ist er diesen Job wieder los).

Durch diese damalige Doppelrolle Kulterers ist auch die Privatstiftung der Milliardärin Ingrid Flick ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen die Flick Privatstiftung Ermittlungen aufgenommen, bei denen es sich um das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz handelt, hieß es am Sonntag in einer Aussendung. Hinter diesem Wortungetüm steckt ein ganz einfacher Verdacht: Hat Kulterer als Hypo-Insider bei Aktiendeals der Flick Privatstiftung möglicherweise ungerechtfertigte Vorteile verschafft?

Ringelspiel

Das Aktien-Karussell begann sich im Frühjahr 2007 zu drehen. Im Mai und Juni dieses Jahres kaufte die Flick Privatstiftung der Kärntner Hypo Vorzugsaktien der Hypo-Leasinggesellschaft ab. Die Bank verlangte dafür eine sogenannte Call-Option, wollte also die Aktien später (ab 2009) zum Nennwert wieder zurückkaufen können. Der Flick Privatstiftung wiederum wurde eine Put-Option eingeräumt, die es ihr erlaubte, die Aktien zum Nennbetrag an die Hypo zurückzugeben. Von Kritikern wurde dieser Vorgang als geheime Nebenabsprache bezeichnet, das das Risiko des Investors auf null reduzierte.

Als Höchstdividenden wurden 6,0 bzw. 6,25 Prozent festgelegt. Anfang 2009 war der Deal dann zu Ende: Die Hypo übte ihre Call-Option aus und kaufte die Vorzugsaktien wieder zurück.

Aus Sicht der Flick Privatstiftung hat sich das ganze Investment "als ein normales Risikoinvestment in die Hypo-Alpe-Adria-Gruppe mit einer risikoadäquaten Rendite dargestellt", ist in der Aussendung zu lesen. Das Risiko einer Insolvenz der Hypo-Leasinggesellschaft oder der Bank hätte schließlich bei der Stiftung gelegen. Sollte sich "wider Erwarten herausstellen, dass ehemalige Vorstandsmitglieder rechtswidrig handelten und der Flick Privatstiftung dadurch ein unrechtmäßiger Vorteil zugekommen wäre, so wird die Flick Privatstiftung diese Beträge zurückerstatten". Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts hat die Stiftung die erhaltenen Dividendenzahlungen treuhändig bei einem Notar hinterlegt.

Zusätzlich zur Kooperation mit der Staatsanwaltschaft hat die Privatstiftung nun auch einen unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung des Sachverhalts aus dem Jahr 2007 betraut. Wie berichtet, wurden die ehemaligen Organmitglieder der Stiftung, die mit dem Vorzugsaktiendeal befasst waren, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

Urteil in erster Instanz

Wegen Vorzugsaktiendeals aus dem Jahr 2004 wurde Kulterer heuer im Mai wegen Untreue erstinstanzlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weitere drei Angeklagte wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richterin sah Nebenabsprachen mit Investoren als Schaden der Bank an. Die Schadenssumme für die Bank wird von der Staatsanwaltschaft mit fast 5,5 Millionen Euro beziffert. Alle vier Verurteilten legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Dass es auch wegen der Deals mit Vorzugsaktien 2006/’07 zu einer Anklage kommen wird, gilt als sehr wahrscheinlich. Unklar ist allerdings, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden.