Chronik/Österreich

Kritik nicht erwünscht: Salzburger Jugendamt verklagt Mutter

Es ist eine sehr ungewöhnliche Zivilklage, die das Bezirksgericht Salzburg aktuell verhandelt. Das Jugendamt der Stadt klagt eine alleinerziehende Mutter auf Unterlassung und Widerruf jener Kritik, die die Frau in eMails am Amt geübt hat. Die Salzburgerin warf dem Jugendamt vor, dass es Unterhaltsansprüche gegen den Vater ihrer Tochter zu zögerlich verfolgt habe.

Diesen Vorwurf erhob die Frau per eMail gegen vorgesetzte Stellen der Behörde, etwa den Bürgermeister, den Landeshauptmann und Nationalratsabgeordnete. Von Seite des Jugendamtes folgte daraufhin eine 20-seitige Klageschrift. Am Mittwoch wurde erstmals verhandelt, der Prozess wurde zur weiteren Beweisaufnahme vertagt.

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Klage um Mitarbeiter zu schützen

„So etwas ist mir noch nicht untergekommen“, sagt Peter Kolba von der Liste Jetzt, der den Fall öffentlich gemacht hat. Er wolle den Inhalt der Kritik gar nicht beurteilen. „Ich maße mir kein Urteil an, ob das Jugendamt tatsächlich säumig war oder nicht. Dass ein Staatsbürger das nicht einsieht und Kritik äußert, ist das eine. Aber von Amts wegen darauf mit einer Zivilklage zu reagieren, ist skurril“, sagt Kolba.

Die Sozialabteilung der Stadt Salzburg bestätigt gegenüber dem KURIER die Klage. „Die Vorwürfe sind haltlos. Die Frau hat unsere Mitarbeiter in Misskredit gebracht. Wir lassen uns viel gefallen, aber nicht alles. Um unsere Mitarbeiter zu schützen, haben wir die Klage eingebracht“, erklärt Patrick Pfeifenberger, Leiter der Sozialabteilung der Stadt.

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Verfahrenshilfe nötig

Die Kritik sei unberechtigt. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, sagt Pfeifenberger. Kolba sieht das anders. Auch der Inhalt der Klage sei fragwürdig. So werde auch der Vorwurf der Kreditschädigung erhoben. Ein privater Betrieb könne im Kredit tatsächlich geschädigt werden. „Aber wie eine Behörde im Kredit geschädigt worden sein soll, ist mir unerklärlich“, sagt Kolba.

Er wirft dem Jugendamt vor, den Bund gegenüber dem Kind bei den Vergleichsverhandlungen mit dem Kindesvater bevorzugt behandelt zu haben. Der Bund habe natürlich Anspruch auf Rückzahlung seiner Vorschüsse. „Aber das Jugendamt hat das Kindeswohl zu berücksichtigen.“

Kolba glaubt, dass mit der Klage wirtschaftlicher Druck aufgebaut werden soll. „Bei der Behörde ist die anwaltliche Vertretung kein Problem, aber die Mutter ist knapp bei Kasse“, erklärt er. Die Alleinerzieherin habe Verfahrenshilfe beantragen müssen. „Sie hat Glück gehabt und eine Anwältin bekommen, die sich engagiert und auskennt“, so Kolba.

Die nun geklagte Mutter kritisiert, dass das Amt den Bund bevorzugt behandelt habe, da eine in einem Vergleich mit dem Kindesvater ausgehandelte Einmalzahlung genau die Vorschüsse des Bundes gedeckt habe, dadurch das Kind aber nur eine geringfügigere Rate bekommen hätte.
Die Sozialabteilung der Stadt beruft sich auf das Unterhaltsvorschussgesetz. Nach §26 hat das Kind Vorschüsse durch den Bund insoweit zurückzuzahlen, als dass diese vom Unterhaltsschuldner „hereingebracht werden“ können, wie es im Gesetz heißt.