Chronik/Österreich

Kranker Brandermittler arbeitete als Gutachter

Das Innenministerium geht als lachender Gewinner aus einem kuriosen Rechtsstreit mit einem seiner Kriminalisten hervor. Der Brandermittler des Bundeskriminalamtes (BK) hat es im Zuge eines Langzeit-Krankenstandes in vier Jahren auf nur sechs Arbeitstage gebracht.

Seiner Nebenbeschäftigung als gerichtlich beeideter Sachverständiger konnte er trotz der Krankheit aber ohne Probleme nachgehen. Das Ministerium hat dem nun einen Riegel vorgeschoben und bekam Recht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied jetzt gegen den Beamten und wies seine Beschwerde zurück.

Erfolgreicher Ermittler

Der 54-jährige Techniker machte als Ermittler Karriere. Unter anderem war er in den 90er-Jahren im Zuge der Briefbombenserie von Franz Fuchs Mitglied jenes Teams, dass die tödlichen Sprengfallen untersuchte und analysierte.

Im Februar 2008 begann jedoch die lange Krankheitsgeschichte des Beamten, die ihn mehr als vier Jahre lang als Staatsdiener außer Gefecht setzte. Bis auf sechs Arbeitstage galt der 54-Jährige in diesem Zeitraum als dienstunfähig.

Die Krankheit schien jedoch keine Auswirkungen auf seine Tätigkeit als Gerichtsgutachter zu haben. Seinen Nebenjob erledigte er übrigens nicht nur vom Krankenbett aus. Als sein Dienstgeber von der Nebenbeschäftigung schließlich Wind bekam, erging am 4. Jänner 2012 eine Weisung, die dies untersagte.

Der 54-jährige Beamte nahm die Order des Ministeriums anscheinend nicht besonders ernst und war darauf erneut als Sachverständiger – im Krankenstand – tätig. Darüber hinaus nahm sich der Ermittler einen Anwalt und legte beim VwGH Beschwerde gegen die Dienstanweisung ein. Der Einspruch wurde zur Freude des Dienstgebers abgeschmettert.

„Der lange Krankenstand und die Nebenbeschäftigung sind zwei Paar Schuhe, die man getrennt sehen muss. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz untersagt Nebenbeschäftigungen, wenn sie dienstliche Interessen gefährden oder nicht mit der Arbeit in Einklang zu bringen sind“, erklärt der Sprecher des Ministeriums, Karl-Heinz Grundböck.

Meldepflicht ignoriert

In diesem Fall habe der Beamte sein Wissen als Brandermittler nicht für interne Zwecke oder Fortbildungen weitergegeben, sondern zu seinem „Privatvergnügen“. Was das Ministerium noch störte: „Er ist seiner Meldepflicht über die Nebentätigkeit nicht nachgekommen“, sagt Grundböck.

Dass die Vorgesetzten laut dem 54-Jährigen von seinem Nebenjob gewusst hätten, tut laut Ministerium nichts zur Sache.

Auch der Umstand des Langzeit-Krankenstandes ist laut Grundböck mittlerweile aus der Welt geschafft. Denn eine chefärztliche Untersuchung brachte ein anderes Ergebnis als das Attest des Hausarztes.

„Der Mann ist wieder normal im Dienst“. Auch Grundböck ist über die schiefe Optik, die der Fall mit sich bringt, wenig begeistert.