Chronik/Österreich

Schaulust: Kampagne gegen Gaffer, Kritik an Strafen

Ein Autolenker schaut während der Fahrt auf sein Handy und ist in einen Unfall verwickelt. Mehrere Schaulustige – sogenannte Gaffer – tummeln sich vor dem Wrack, zücken ihr Smartphone und filmen den Verletzten. Die alarmierten Sanitäter müssen sich zu dem Autofahrer durchkämpfen, die Schaulustigen auf die Seite schieben – doch diese nehmen kaum Rücksicht. Als das Opfer behandelt wird, weichen die aggressiven Schaulustigen nicht ab und filmen die dramatischen Szenen weiter.

Bei den Szenen handelt es sich um ein neues Aufklärungsvideo der Wiener Berufsrettung, die zusammen mit der Stadt mit der neuen Kampagne „Hab Anstand, halt Abstand“ den Schaulustigen den Kampf ansagt. Denn was in dem Clip dramatisch dargestellt wird, ist oft auch Realität. Bei fast jedem fünften Einsatz sind die Sanitäter der Berufsrettung Wien mit Schaulustigen konfrontiert. „Niemand will nach einem Unfall Fotos oder Videos von sich in den sozialen Netzwerken finden. Hier geht es auch um die Privatsphäre unser Patienten“, sagt der Leiter der Berufsrettung, Rainer Gottwald.

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Wird in Ausbildung angesprochen

Einer der jüngsten Vorfälle ereignete sich am 20. März in einem Supermarkt in Wien-Leopoldstadt. Ein Kunde war dort zusammengebrochen, die Sanitäter versuchten den Mann zu reanimieren und mussten das Opfer intubieren. Einige weitere Kunden nahmen daraufhin ungeniert ihr Smartphone in die Hand und versuchten die tragischen Szenen zu filmen sowie zu fotografieren. Einer der Gaffer hatte keine Scheu gezeigt und sei so nah an die Sanitäter herangetreten, dass sie den Zeugen förmlich „spüren konnten“. Das Opfer verstarb wenig später.

In den Schulungen der Sanitäter wird die Problematik mit den aggressiven Schaulustigen bereits angesprochen. „Ein Teil der Ausbildung umfasst ein Deeskalations-Seminar“, sagt Sprecher Andreas Huber. In diesem lernen die Mitarbeiter etwa, wie sie mit einem aggressiven Patienten oder Angehörigen umzugehen haben. „Dabei wird auch das Thema Gaffer angesprochen. Es geht vor allem darum, wie ich diese Personen anzusprechen habe“, schildert Huber.

Weil das Gespräch oft nicht reiche, sollen jetzt die Gesetze entsprechend nachgeschärft werden. Für die Begutachtung der geplanten Reform durch Experten und Praktiker waren bloß zwei Wochen angesetzt. Unter den Stellungnahmen sticht jene der Präsidentin des Grazer Straflandesgerichts, Caroline List, hervor. Sie fand kein Haar in der Suppe. Die neuen Regelungen werden von ihr als „sehr begrüßenswert“ gelobt, sie würden die Rechtssicherheit erhöhen. Die Gesetzesreform trägt die Handschrift des Generalsekretärs im Justizministerium, Christian Pilnacek. Er ist mit Caroline List verheiratet.

Das Oberlandesgericht Graz sieht die neuen Bestimmungen hingegen nicht so positiv. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen sei in der Straßenverkehrsordnung ohnehin „ausreichend pönalisiert“, eine gerichtliche Verfolgung wird als nicht notwendig erachtet.

Noch schärfer kritisiert den Gesetzesentwurf der Strafrechtsprofessor auf der Uni Wien, Alexander Tipold. Gleichzeitig mit dem Justiz-Entwurf gegen die Gaffer hat das Innenministerium das Sicherheitspolizeigesetz in dieselbe Richtung reformiert. Dort werden Personen, die eine Hilfeleistung oder (durch Foto- und Filmaufnahmen) die Privatsphäre von Betroffenen stören, mit bis zu 500 Euro bestraft. Bei „erschwerender Umstände“ sei eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen möglich. Dasselbe Unrecht wird von der Justiz mit bis zu sechs Monaten Haft bewertet, kritisiert Tipold und vermutet Abstimmungsprobleme zwischen Justiz- und Innenministerium.

Terror-Paragraf wird überarbeitet

Der Strafrechtler hat auch die verschärften Terror-Paragrafen begutachtet und bemängelt die Schaffung eines „Gedankenstrafrechts“: Wer nach Österreich ein- oder aus Österreich ausreist, um eine terroristische Straftat zu begehen, riskiert nach dem neuen Gesetz bis zu fünf Jahre Haft. Tipold sagt, man müsste dann jeden Reisenden fragen, ob er diese Absicht hat, was an die Einreiseformulare in die USA erinnert: „Planen Sie einen Terroranschlag?“ Und er fragt sich, warum nur der bestraft wird, der mit einen Terrorakt im Hinterkopf reist, nicht aber jemand, dem ein „gewöhnlicher“ Mord vorschwebt.

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