Kärntner fälschte Zeugnis der Tochter: 3 Monate bedingte Haft
Weil er das Volksschulzeugnis seiner Tochter gefälscht haben soll, ist ein 40-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt in Abwesenheit zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Der Mann hatte sich zwar mit einer Krankmeldung entschuldigt. Doch auch mit diesem Dokument nahm es der Kärntner offenbar nicht so genau: Die Krankmeldung endete nämlich am Mittwoch, weshalb Richter Christian Liebhauser-Karl das Fernbleiben auch nicht entschuldigte.
Mit dem gefälschten Zeugnis wollte der 40-Jährige erreichen, dass seine Tochter ins Gymnasium aufgenommen wird, was vorerst auch gelang. Die Sache sei erst später aufgeflogen, sagte der Direktor der betroffenen Klagenfurter Volksschule, der als Zeuge aussagte. Er erklärte, dass der Angeklagte einen wichtigen Zusatz im Zeugnis unterschlagen habe, nämlich dass das Mädchen in Mathematik und Deutsch nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule unterrichtet worden sei. Durch diese Fälschung sei die Aufnahme in ein Gymnasium ermöglicht worden.
➤ Mehr lesen: Betrunkener Fußgänger im Pongau von Pistenraupe erfasst
Erst als sich eine Kollegin des Gymnasiums an den Direktor gewandt habe, um sich über die schlechten Deutschkenntnisse der Schülerin zu informieren, sei der Betrug aufgeflogen. "Kommt so etwas öfter vor?", wollte der Richter von dem Zeugen wissen. Die Antwort des 54-jährigen Direktors: "Das ist mir noch nie passiert." Mittlerweile besucht die Schülerin eine Hauptschule.
Richter Liebhauser-Karl verurteilte den 40-Jährigen schließlich zu drei Monaten bedingter Haft und zur Übernahme der Verfahrenskosten. Da es sich bei einem Zeugnis um eine besonders geschützte Urkunde handelt, hätte der Strafrahmen auch bis zu zwei Jahre Haft betragen können. Mildernd wirkten sich das Schuldeingeständnis sowie die erste Rate einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion aus.