Indische Virus-Variante: Testpflicht und Quarantäne für Einreisende
Am Freitag wurde der erste Verdachtsfall auf eine Coronavirus-Infektion mit der indischen Virusvariante in Österreich bekannt, seitdem häufen sich die Meldungen zu Verdachtsfällen. Insgesamt fünf gibt es derzeit in Salzburg und im Burgenland. Die genauen Sequenzierung stehen noch aus.
Erste Betroffene war eine im Flachgau lebende Inderin, die vorige Woche nach einem Heimataufenthalt nach Salzburg zurückgekehrt war.
Für Indien gelten seit Donnerstag massive Einreisebeschränkungen. Direktflüge aus dem Land dürfen nicht landen, und einreisen dürfen nur Personen mit einem Wohnsitz in Österreich.
Direkte Linienflüge aus Indien nach Österreich gibt es derzeit nicht. Allerdings will man auch Privat- und Charterflüge verbieten sowie Ausweichflüge zur Umgehung der Landeverbote in anderen EU-Ländern verhindern.
Test und Quarantäne
Seit Donnerstag gilt eine "Sonderbestimmung für Brasilien, Indien und Südafrika" bei der Einreise aus einem dieser Länder. Einreisende aus diesen Ländern müssen ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis mitführen und bei einer Kontrolle vorlegen. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Ab Montag soll nur noch ein negativer PCR-Test zur Einreise berechtigen.
Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich ab dem fünften Tag freitesten kann.
Ohne Quarantänepflicht können ab Montag Personen aus Finnland nach Österreich einreisen. Das Land wurde nämlich neu - und als erster EU-Mitgliedsstaat - auf die Liste der Staaten mit geringer Corona-Inzidenz ("Anlage A") aufgenommen, auf der sich weiterhin Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Vatikan befinden.
Nicht mehr als Hochinzidenzgebiete gelten Italien und die Slowakei. Dies bringt Erleichterungen für Pendler, die nunmehr nur alle sieben Tage einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Nur mit einem maximal 72 Stunden alten negativen Coronatest einreisen dürfen hingegen Pendler aus Kroatien und den Niederlanden. Die beiden Staaten werden nämlich ab Montag neu in "Anlage B" der Hochinzidenzgebiete geführt, in der sich weiterhin Bulgarien, Estland, Frankreich, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern befinden.