Chronik/Österreich

In der Steiermark können nun auch Taxis Krankentransporte durchführen

Krankentransporte können in der Steiermark nun auch von Taxis durchgeführt werden. Eine Vereinbarung zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Steiermark und der Wirtschaftskammer Steiermark ermöglicht, dass Krankenbeförderungen aller Art von Taxis durchgeführt werden können, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Gesundheitsfonds Steiermark. Bisher war das nur für Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapie sowie zur Dialyse möglich.

169 Taxiunternehmen in der Steiermark stehen für Krankentransporte zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Transportunternehmen und der ÖGK und ist damit für die Patientinnen und Patienten unkompliziert. Derzeit werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Krankentransportsystems wie gestaffelte Terminvergabe in Krankenhaus-Ambulanzen, Digitalisierung des Transportscheins oder Adaptierung legistischer Rahmenbedingungen seitens Land Steiermark, Gesundheitsfonds Steiermark und Sozialversicherung vorbereitet.

Gehunfähigkeit als Voraussetzung

Voraussetzung der Inanspruchnahme eines Taxis ist die Gehunfähigkeit der kranken Person sowie die Ausstellung einer Transportanweisung durch den Arzt oder die Ärztin. Mit dieser Bescheinigung können bei Bedarf selbst Taxis geordert werden, der Transport kann aber auch von ärztlicher Seite aus organisiert werden.

"Es freut mich sehr, dass wir einen ersten wichtigen Schritt umsetzen konnten, um die Krankentransporte besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abzustimmen und die Wartezeiten zu verkürzen", betonte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und führte aus, dass dadurch die Rettungsdienste entlastet würden.