Hitler-Haus: Besitzerin bei Baubehörde abgeblitzt
Im Streit um das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn (OÖ) musste nun die Eigentümerin Gerlinde P. eine Niederlage einstecken: Ihr Antrag auf Grundstücksteilung wurde von der Baubehörde abgelehnt.
P. blockiert seit 2011 jegliche Weiternutzung des leer stehenden Gebäudes. Mit ihrem Vorhaben, den Arkadenhof mit einer Parkmöglichkeit vom Rest des Hauses abzutrennen, hätte sie den Plänen endgültig einen Riegel vorgeschoben. Dort befindet sich nämlich die hintere Notstiege. „Und ohne Notstiege ist eine Nutzung des Hauses unmöglich“, erklärt SPÖ-Gemeinderat Harry Buchmayr.
„Keine Diskussion“
Er zeigt sich verwundert, dass der Antrag auf Grundstücksteilung nicht im Planungsausschuss der Stadtgemeinde behandelt wurde. Bürgermeister Hannes Waidbacher (ÖVP) dürfte den Antrag ohne großes Aufsehen abgelehnt haben – als Baubehörde darf er das auch. „Trotzdem wäre es gerade in dieser sensiblen Causa klug gewesen, das in einem demokratischen Prozess zu entscheiden“, merkt Buchmayr an. Für Waidbacher ist der Fall klar: „Die Teilung war aus baurechtlichen Gründen nicht möglich. Es gab nichts zu diskutieren.“
In Braunau ist der Ärger über die Eigentümerin des geschichtlich belasteten Hauses groß. Man wirft ihr Profitgier vor, kassiert sie doch vom Innenministerium und der Stadt Braunau monatlich rund 4800 Euro Miete für das zunehmend verfallende Haus. Zuletzt erteilte sie der Volkshilfe und der Volkshochschule, die Büro- und Schulungsräume einrichten hätten wollen, eine Absage.
Auf das Kaufangebot des Ministeriums vom Jänner hat die ältere Dame noch immer nicht reagiert.