Chronik/Österreich

Güterzug-Sog schleudert Einjährige aus Buggy: tot

Zu einem tragischen Unfall ist es am Mittwochvormittag auf einem Bahnsteig des Bahnhofes Puch bei Hallein gekommen. Der Sog eines durchfahrenden Güterzuges wirbelte einen Kinderwagen in die Luft und schleuderte das darin befindliche, einjährige Kleinkind aus dem Buggy auf den Bahnsteig. Das Mädchen ist am Nachmittag seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus erlegen.

Mutter kümmerte sich gerade um dreijährigen Sohn

Zum Unfallzeitpunkt wartete eine 24-jährige Salzburgerin aus dem Bezirk Hallein mit ihren beiden Kindern am Bahnsteig auf einen Zug in Richtung Salzburg. Als sich die Tennengauerin neben dem Kinderwagen um ihren dreijährigen Sohn kümmerte, fuhr der Güterzug durch den Bahnhof. Es entstand heftiger Fahrtwind, der den Buggy erfasste und das Mädchen herausschleuderte.

Das Mädchen prallte auf dem Bahnsteig auf und blieb dort schwer verletzt liegen. Das Kind war laut derzeitigen Ermittlungen angeschnallt. Nach der Erstversorgung durch Einsatzkräfte wurde das Mädchen in das Landeskrankenhaus Salzburg gebracht.

Unfallhergang wird untersucht

Der genau Ablauf des Unfalls werde noch ermittelt, soweit sich dieser noch eruieren lasse, erklärte Polizeisprecher Hans Wolfgruber gegenüber der APA. Beamte der Polizeiinspektion Hallein sind mit der Untersuchung betraut. Auch die ÖBB habe Interesse an der Klärung des Unfalls, sagte der Polizeisprecher.

Unfall im Jahr 2015

Im April 2015 hat sich am Linzer Bahnhof Ebelsberg ebenfalls ein tödlicher Unfall mit einem Kinderwagen ereignet. Die Mutter hatte den Buggy auf dem Bahnsteig stehen gelassen und war weggegangen, um im Untergeschoß Zugtickets zu kaufen. Der Fahrtwind eines Güterzuges erfasste währenddessen den Kinderwagen und zog ihn samt dem darin befindlichen Kleinkind auf die Gleise. Das etwa eineinhalbjährige Mädchen wurde überrollt und war auf der Stelle tot.

Die Kindesmutter wurde bei einem Prozess am Bezirksgericht Linz im Dezember 2015 zu drei Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau die Bremse des Kinderwagens nicht angezogen hatte. Auch sei sie nicht zurück auf den Bahnsteig gegangen, als die Durchfahrt eines Güterzugs über den Lautsprecher angekündigt wurde. Daher wurde sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Das Verfahren gegen den Lokführer war im Vorfeld bereits eingestellt worden, ihm konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Er war mit 68 km/h jedenfalls langsamer unterwegs als erlaubt. Güterzüge könnten mit bis zu 100 km/h durch den Bahnhof fahren, hieß es schon am Unfalltag seitens der Polizei. Die ÖBB traf laut einem Abschlussbericht der Untersuchungsstelle des Verkehrsministeriums keine Schuld. Der starke Wind an diesem 8. April 2015 wurde als mögliche Mitursache ins Spiel gebracht. Er könnte mit Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h den Wagen in Bewegung gesetzt haben.

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