Gemeindebund fordert: "Zweitwohnsitz soll Beitrag leisten"
„Jemand, der sich einen Zweitwohnsitz leisten kann, wird es sich auch leisten können, seinen Beitrag an die Gemeinde zu zahlen.“ Johann Hingsamer, Vizepräsident des Gemeindebundes, fordert einen einheitlichen Umgang mit Freizeitwohnsitzen, auch finanziell: Sie sollen Gemeinden wenigstens zwei Drittel dessen einbringen, was diese für Hauptwohnsitze bekommen.
Hingsamer ist selbst Bürgermeister, von Eggerding im Innviertel nämlich. In Oberösterreich ist es seit knapp einem Jahr möglich, Inhaber reiner Zweitwohnsitze zusätzlich zur Kasse zu bitten und zwar über einen Zuschlag zur Tourismusabgabe. Nicht die ideale Lösung, wie Hingsamer findet, aber „ein bescheidener Ansatz“: Je nach Größe des Wohnraumes sind 162 bis 432 Euro pro Jahr fällig; Geld, das in das Gemeindebudget fließt.
Zwei Drittel weniger
Eine Ferienwohnungsabgabe hat auch die Steiermark, doch der Ertrag ist meist geringer als jener, den eine Kommune für Hauptwohnsitze erhält. Am Beispiel des steirischen Bad Aussee betrachtet beträgt die Differenz bis zu zwei Drittel, wie ÖVP-Bürgermeister Franz Frosch vorrechnet: 680 Euro gibt es pro Hauptwohnsitz, aber nur 200 bis 400 Euro aus der Tourismusabgabe für Nebenwohnsitze, während die Kosten gleich hoch sind. „Wir müssen ja für jeden Bewohner Wasser bereitstellen, Kanal, Müllabfuhr“, erklärt Frosch.
Allerdings begleichen solche Abgaben die Zweitwohnsitz-Inhaber selbst, während das Geld für Hauptwohnsitze aus den Ertragsanteilen des Bundes kommt. Vizepräsident Hingsamer steht aber namens des Gemeindebundes zu seiner Forderung: „Wer einen zweiten Wohnsitz hat und zwei Mal Leistungen von Gemeinden erhält, der soll einen Beitrag leisten.“
Die Einführung solcher Abgaben ist Ländersache, das macht es kompliziert. Es gibt unterschiedliche Regeln. Kärnten hat etwa eine ausgewiesene Zweitwohnsitzabgabe, Vorarlberg ebenso. Außerdem tue sich ein Problem auf, warnt Hingsamer: Die statistischen 1,2 Millionen Zweitwohnsitze in Österreich umfassen auch Studierende oder Pendler. Sie sollten keine zweite Abgabe zahlen müssen, sondern nur die Besitzer expliziten Freizeitwohnraums.
„Aber da existieren keine validen Zahlen“, bedauert Hingsamer. „Man müsste die Statistik bereinigen.“ Für Oberösterreich werden rund 147.000 Nebenwohnsitze ausgewiesen. Doch vermutet wird, dass bloß an die zehn Prozent davon unter Freizeitnutzung fallen. Österreichweit existiert keine Schätzung, vor allem deshalb, weil die Freizeitdomizile hauptsächlich ein Problem der Tourismusregionen sind.
Eigene Kategorie
Um eine Abgabe festzulegen, wäre das Tiroler Modell Vorbild, meint Hingsamer: Dort wurde in der Raumordnung eine spezielle Kategorie eingeführt, die Freizeitwohnsitze. Sie sind bewilligungspflichtig, seit 2016 gibt es auch Obergrenzen an erlaubten Freizeitdomizilen. 16.000 Freizeitwohnsitze sind in Tirol gemeldet, die Anzahl der Zweitwohnsitze ist mit rund 109.000 jedoch bedeutend höher.
Im Westen haben die Bürgermeister ein ganz anderes Problem: Allein in Tirol wird die Anzahl der illegalen Freizeitwohnsitze auf 10.000 geschätzt. Sie sollen mit eigenen Kontrollorganen aufgespürt werden.