Chronik/Österreich

Früherer Hamburger Rotlicht-Pate darf in seine Heimat Österreich

VonPetra StacherOb „Bayern-Peter“, „Lackschuh-Dieter“, „Neger-Waldi“ oder „Corvetten-Ralf“ – Josef Peter Nusser, alias der „Wiener Peter“, hatte  viele Unterweltgrößen aus dem Hamburger Rotlichtviertel der 80er als Feinde. Denn er selbst wollte an die Spitze und ging dafür über Leichen. 1989 wurde er deshalb in Deutschland zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 14 Jahre später kam er frei, unter der Bedingung, nie wieder nach Deutschland zurückzukehren. Anfang April verstieß er jedoch dagegen.

Wie die Hamburger Staatsanwalt nun mitteilte, werde von einer weiteren Vollstreckung dennoch abgesehen. Der Wiener Peter darf damit wieder zurück nach Österreich, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel am Samstag berichtete.

Auftraggeber

In den 80er-Jahren machte sich Nusser als Schlüsselfigur im blutigen „Kiez-Krieg“ einen Namen. Dem Ex-Häftling Werner „Mucki“ Pinzner soll er  mehrere Morde von Konkurrenten in Auftrag gegeben haben. Nusser wurde so zum österreichischen Paten von St. Pauli. Wegen  schweren Raubes, gemeinschaftlich begangenen Mordes sowie Anstiftung und Beihilfe zum Mord stand der Wiener schließlich in Deutschland vor Gericht. Lebenslange Haft lautete sein Urteil.

Doch der Wiener Peter stellte sich laut Spiegel in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel – „Santa Fu“ genannt – gut an. Er arbeitete in der Bibliothek und fuhr das Brot aus. „Zuverlässig und stabil“ sei er gewesen.  Im Jahr 2000 wurde er deshalb nach Österreich ausgewiesen.

Fataler Zwischenstopp

Nun ertappte ihn die deutsche Justiz jedoch erneut: Anfang April war der mittlerweile 71-Jährige von der Dominikanischen Republik auf dem Weg nach Wien und legte dabei einen Zwischenstopp am Frankfurter Flughafen ein. Offenbar rechnete er nach so langer Zeit nicht damit, im Transit abgefangen zu werden. Bei einer Personenkontrolle der deutschen Bundespolizei flog er  jedoch auf und wurde festgenommen. Denn  nach § 456a der deutschen Strafprozessordnung („Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung“) – mit der Nusser 2000 ausgewiesen wurde – kann die Vollstreckung nachgeholt werden, wenn der Verurteilte nach Deutschland zurückkehrt.

Doch wie der Spiegel berichtet, entschied sich die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen diesen Schritt. Der Verurteilte habe sich bereits in der Vergangenheit lange in Haft befunden, die Zeitspanne zwischen seiner Auslieferung und seiner Wiedereinreise sei groß gewesen. Zudem wollte er nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Wiener Peter darf damit wieder ausreisen.