Chronik/Österreich

Neonazi bewachte als Soldat jüdischen Kindergarten

Am Wiener Landesgericht hat am Montag der Prozess gegen ein ehemaliges Mitglied der rechtsterroristischen "Feuerkrieg Division" (FKD) begonnen.

Der mittlerweile 21-Jährige legte ein Geständnis ab, verlas ein von ihm vorbereitetes schriftliches Statement und machte danach von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wolle keine Fragen beantworten, erklärte der Absolvent einer Wiener HTL, der zuletzt an einer FH studiert hatte.

Der Angeklagte, der vor Gericht äußerlich jünger, fast noch wie ein Jugendlicher wirkte, hatte sich im Alter von 17 der gewaltaffinen Neonazi-Gruppierung angeschlossen, die europaweit bis zu 70 junge, oft noch jugendliche Männer umfasste und einen "Rassenkrieg" und "weißen Jihadismus" propagierte sowie Attentate auf Synagogen und Moscheen befürwortete. 

Heute "schäme" er sich, sagt der Angeklagte

Er sei aus der aus der "Atomwaffen Division" hervorgegangenen "Feuerkrieg Division" beigetreten, weil er sich alleine gefühlt hätte und an seiner Schule gemobbt wurde, trug der Angeklagte vor. Er habe Anerkennung gesucht. In Nazi-Kreisen reiche es dafür aus, ein paar Mal "heil Hitler" zu sagen.

Was er in Chats mit seinen Gesinnungsgenossen geschrieben hätte, sei ihm heute "peinlich" und er "schäme sich" dafür, hieß es in der vom Angeklagten verlesenen schriftlichen Erklärung.

Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 waren bei dem Burschen aus Wien-Favoriten neben einschlägigem Propagandamaterial und NS-Devotionalien Schusswaffen, eine schusssichere Weste, ein Messer und eine Gasmaske sichergestellt worden.

Zu Anschlägen aufgerufen

Laut Anklage soll er im bezeichnenderweise "Riot" ("Aufstand") genannten Netzwerk der “Feuerkrieg Division" in Chats zu Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen und Minderheiten aufgerufen sowie Anleitungen zum Bombenbauen und Herstellen von Schusswaffen verbreitet haben.

Als Soldat eingeteilt zum Schutz jüdischer Schule

Ungeachtet seiner in Chats belegten antisemitischen Einstellung war der Bursch im Rahmen eines mehrmonatigen Assistenzeinsatzes beim Bundesheer zum Objektschutz bei jüdischen Einrichtungen in Wien-Leopoldstadt abgestellt.

Wie aus einem Bundesheer-Bericht hervorging, den der Richter am Ende der Verhandlung verlas, sicherte der junge Rechtsextreme, dem von der Anklage auch die Leugnung des Holocaust vorgeworfen wird, zwischen 4. und 31. Juli 2022 mit einer geladenen Waffe im Auftrag der Republik unter anderem eine jüdische Volksschule, einen jüdischen Kindergarten sowie Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Während seines Assistenzeinsatzes gehörte der Angeklagte der Kaderpräsenzeinheit (KPE) Garde an.

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem Angeklagten nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz, kriminelle Vereinigung, Verhetzung und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen vor, begangen von Ende 2019 bis 2023.

Tathandlungen in Richtung eines terroristischen Attentats sind nicht inkriminiert. Beweise, dass sich ein Anschlag bereits im konkreten Planungsstadium befunden hätte, ließen sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht manifestieren.

Wie der Staatsschutz den Angeklagten sieht

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) stufte den Angeklagten in einer Analyse allerdings als Gefährder ein. Der 21-Jährige befindet sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. "Es gibt keine konkreten Anschlagspläne, aber in Zusammenschau des Ganzen zeigt sich ein bedenkliches Bild hinsichtlich der Gefährdungslage", führte der Staatsanwalt in seinem Anklagevortrag aus. Vom Angeklagten gehe "immer noch eine Gefahr aus".

Die Verhandlung "geht weit über eine durchschnittliche Verbotsgesetz-Verhandlung hinaus", betonte der Staatsanwalt eingangs der Verhandlung. Die - mittlerweile zerschlagene - "Feuerkrieg Division" sei eine "schwer terroristische rechtsextremistische Vereinigung" gewesen, deren Mitglieder hätten online "massive Tathandlungen zumindest besprochen".

Verteidiger kündigt "reumütiges Geständnis" an

Der Angeklagte habe in die "Feuerkrieg Division" sein Wissen und seine Ideen eingebracht und sich engagiert. "Die Sachen hat er g'schrieben, das ist so. Da fährt die Eisenbahn drüber", kündigte Verteidiger Peter Kraus ein "reumütiges Geständnis" des 21-Jährigen ein. Dieser habe mit 17 Probleme in der Schule und "keinen Anschluss gehabt". Bei seinem Mandanten sei aber keine "besondere Gefährlichkeit" gegeben.

Das ist insofern von Bedeutung, als bei einer vom Gericht angenommenen besonderen Gefährlichkeit eine anklagekonforme Verurteilung nach dem Verbotsgesetz eine Mindeststrafe von zehn Jahren zu verhängen wäre.

Der Verteidiger hob hervor, der 21-Jährige habe nach der ersten Hausdurchsuchung von sich aus den Austritt aus einer rechten Burschenschaft erklärt und sämtliche Kontakte zu ehemaligen Gesinnungsgenossen bei der "Feuerkrieg Division" abgebrochen.

Als Grundwehrdiener im Einsatz

Er sei vielmehr zurück zu seinen Eltern gezogen, habe seine Telefonnummer gewechselt und sich freiwillig einem Deradikalisierungsprogramm unterzogen. Der 21-Jährige habe außerdem während seines Grundwehrdienstes bei einem Assistenzeinsatz eine Einrichtung der Israelitischen Kultusgemeinde geschützt: "Mit geladener Waffe. Wenn er Anschlagspläne gehabt hätte, wäre es ein leichtes gewesen, die umzusetzen. Hat er nicht gemacht", sagte Weiss. Dies trage "wesentlich zur Entlastung hinsichtlich der besonderen Gefährlichkeit bei".

Das Urteil

Am Nachmittag fällt das Urteil: Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, nicht rechtskräftig.