EU rügt Österreich wegen unseres UVP-Gesetzes
Von Bernhard Ichner
Der Linzer Westring oder auch der Lobautunnel sind Belege für extrem lange Bewilligungsverfahren nach dem UVP-Gesetz. Dabei könnten Umweltverträglichkeitsprüfungen nach Ansicht der EU-Kommission deutlich effizienter sein – weshalb mit Mai 2014 eine UVP-Änderungsrichtlinie in Kraft trat, die von den Mitgliedsstaaten bis Mai 2017 umzusetzen gewesen wäre. Österreich hat das nicht getan. Und bekam deshalb im Juli ein Mahnschreiben der EU. Bis gestern, Dienstag, hatte die Republik Zeit, Stellung zu nehmen.
Die Änderungsrichtlinie zielt im Wesentlichen auf eine kürzere Verfahrensdauer, mehr Rechte für NGOs sowie auf die Berücksichtigung nicht nur gesundheitlicher, sondern auch sozialer Aspekte bei Bewilligungsverfahren ab.
In dieselbe Kerbe schlagen auch heimische Umweltlobbyisten. So fordert etwa Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, vom Gesetzgeber, von Projektwerbern mehr Sorgfalt beim UVP-Bericht. Liege die Beschleunigung von Verfahren doch in erster Linie in deren Hand.
„Strukturelle Befangenheit“
„Im Schnitt dauern Verfahren von der öffentlichen Auflage bis zur erstinstanzlichen Entscheidung 9,9 Monate und nur drei Prozent der Vorhaben werden nicht genehmigt.“ Bei Straßenprojekten seien es im Schnitt jedoch 76 Monate und bei Schienen-Vorhaben 17,7 Monate. Wobei Maier beim Verkehrsministerium als Erstinstanz „eine gewisse strukturelle Befangenheit“ ortet. Sei das BMVIT doch verantwortlich für die Projektwerber Asfinag und ÖBB.
Der Umweltdachverband plädiert daher für, die Umweltbehörden der jeweiligen Bundesländer zu Erstinstanzen zu erklären. Zudem würden die Einbindung der Öffentlichkeit schon während der Projektkonzeption sowie eine Aufstockung der Amtssachverständigen zu rascheren Verfahren führen, meint Maier.
Käme es zu einer Vertragsverletzungsklage gegen Österreich, hätte die Republik mit der Verhängung eines Zwangsgeldes für jeden Tag der Säumnis ab Urteilsverkündung bis 167.000 Euro pro Tag sowie zusätzlich mit einem Pauschalbetrag für die Nichtumsetzung bis zur Verurteilung (Mindestpauschalbetrag derzeit rund 2.300.000 Euro) zu rechnen.
Im für UVP zuständigen Umweltministerium heißt es, man habe sukzessive bereits einige der EU-Forderungen umgesetzt. Entsprechendes steht laut Bundeskanzleramt in der erfolgten Stellungnahme.