Chronik/Österreich

Ein Grundrecht auf den Seezugang

„Der Neusiedler See darf nicht der Wörthersee werden.“ Mit diesen Worten kündigten zu Monatsbeginn Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl und Naturschutz-Landesrätin Astrid Eisenkopf (beide SPÖ) an, den freien Zugang am Neusiedler See durch die Verfassung schützen zu wollen.

Ausgerechnet der Touristenhotspot Wörthersee also als Negativbeispiel für eine verabsäumte Arbeit der öffentlichen Hand. 80 Prozent der Uferflächen sind hier verbaut, der Rest ist mit Bäumen, Sträuchern und Mauern abgeschirmt. Da hilft es wenig, dass Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) an Kärntens attraktivstem Badesee in den vergangenen Jahren sieben freie Areale eröffnet hat. Es sind meist schmale, steile, steinige – man kann durchaus sagen „schwer zugängliche“ – Zugänge; für den kurzen Sprung ins Wasser sind sie durchaus geeignet, aber ohne Toiletten, ohne Parkplätze und mit einem Schwimmreifen als einzige Sicherheitsvorkehrung recht dürftig ausgestattet. Der Niessl-Vorstoß und diverse Initiativen im eigenen Land lassen nun aber auch Kaiser in anderen Dimensionen denken.

„Den Zugang zu und den freien Blick auf Kärntens Seen für die Öffentlichkeit nicht nur zu schützen, sondern im Rahmen unserer Möglichkeiten auch auszubauen, ist mir ein Herzensanliegen. Der Kärntner Landtag wird sich intensiv mit allen Vorschlägen für gesetzliche Maßnahmen auseinandersetzen“, sagt Kaiser.

Auf KURIER-Nachfrage heißt es, dass eine Arbeitsgruppe gegründet werde, die folgende Themen prüfen soll: Juristische Möglichkeiten, den freien Seezugang in die Landesverfassung aufzunehmen und ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot für Seegrundstücke im Landes- oder Gemeindebesitz zu verordnen. Außerdem werden technische Lösungen geprüft, um eine elektronische Erfassung der Landes- und Gemeindeseegrundstücke zu realisieren.

Novellen geplant

Landeshauptmann Kaiser könne sich bereits konkret Novellen der Kärntner Bauordnung vorstellen, um bei künftigen Bauvorhaben den freien Blick auf die Kärntner Seen zu gewährleisten, sagt sein Pressesprecher, Andreas Schäfermeier. Auch werde beim neuen Raumplanungs- und Gemeindeplanungsgesetz, das in Ausarbeitung sei, Bedacht auf freie Seezugänge gelegt. Die Motorbootabgabe soll künftig in einen sogenannten „Freie-Kärntner-Seen-Fonds“ fließen, um freie Seegrundstücke anzukaufen. Aufgrund des strikten Sparkurses seien die finanziellen Möglichkeiten freilich begrenzt, heißt es aus dem Kaiser-Büro.

Kritiker holt der Landeshauptmann ins Boot. Denn in Kaisers Auftrag lädt nun Raumordnungsreferent Daniel Fellner (SPÖ) die Initiatoren des Seenvolksbegehrend und die Naturfreude „möglichst zeitnah“, wie es heißt, zu einem runden Tisch.

Letztere fordern das Land und die Gemeinden zu einem Widmungsstopp in Ufernähe auf. „Nur Projekte im öffentlichen Interesse sollen genehmigt werden. Daran müssen sich die Raumordnungsgesetze und Flächenwidmungspläne orientieren“, schlägt Naturfreunde-Vorsitzender Philipp Liesnig einen „Notfallplan gegen die Seenverbauung“ vor. Er fordert gar einen Rückbau der „grauslichen Betonklötze“ an den Seen. Die „Mutbürger“ haben indes mehr als 2000 Unterstützungserklärungen gesammelt und wollen Anfang 2019 ihr Seenvolksbegehren starten. Die Obleute Gerhard Godescha und Walter Polesnik wollen das Recht auf freien Seezugang sowie ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot von öffentlichem Ufergrund in der Landesverfassung verankert wissen.

Bayrische Regelung

Kärnten und das Burgenland können sich übrigens an der Bayrischen Landesverfassung orientieren, wo es in Artikel 141 heißt: „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechts freizumachen.“