Drohnen: Je größer und schwerer, desto strenger die Auflagen
Von Johanna Kreid
Sie heißen unbemannte Luftfahrzeuge – besser bekannt sind sie jedoch als Drohnen. Und sie werden immer beliebter, allein: Vielen ist nicht bewusst, dass es sich bei Drohnen nicht um harmloses Spielzeug handelt. Denn immer wieder kommt es zu Zwischenfällen: Erst zu Wochenbeginn stürzte in Tirol eine Drohne ab. Der KURIER bietet einen Überblick über die wichtigsten Grundregeln, die es zu beachten gilt.
Zum aktuellen Fall in Tirol: Der Zillertaler Roland Rainer war Montagabend mit seiner Ehefrau in Schwendau spazieren, als das Paar in der Dunkelheit ein blinkendes Flugobjekt entdeckte. Plötzlich kam die Drohne ins Trudeln, stürzte ab und zerschellte in ihrer Nähe auf dem Boden. Das Ehepaar blieb unverletzt und wollte auf den Besitzer warten, der tauchte jedoch nicht auf.
Prominent berichtet wurde auch über den Vorfall beim Nachtslalom in Madonna di Campiglio Ende 2015, bei dem ein fliegendes Aufnahmegerät fast auf Marcel Hirscher gestürzt wäre.
Die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge ist seit 1. Jänner 2014 durch eine Gesetzesnovelle geregelt. "Viele bedenken leider nicht, dass alle Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, keine Spielzeuge sind", betont Peter Schmidt, Sprecher der Austro Control. Kleine Hubschrauber mit einer maximalen Flughöhe von 30 Metern fallen beispielsweise noch in diese Kategorie – größere Geräte nicht mehr.
Vier Kategorien
Für den Betrieb von Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, ist eine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Es gibt vier Kategorien (A bis D) und grundsätzlich gilt: Je größer und schwerer das Gerät, desto strenger die Auflagen. Seit 2014 wurden rund 800 Anträge bei der Austro Control eingebracht, zwei Drittel wurden genehmigt.
Philip Sager, Luftfahrtingenieur und Funktionär beim Aeroclub Österreich, beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Thematik. Er ergänzt: "Den Leuten muss bewusst sein, dass man als Modellflugsportler Teilnehmer am Luftverkehr ist." So müsse man sich genau informieren, wo die Drohne fliegen darf. Das sei in der Regel bloß über unbebautem Gelände erlaubt – im Wiener Stadtgebiet etwa herrscht Flugverbot.
Weiters ist zu beachten: Der Pilot trägt die Verantwortung, dass seine Drohne weder Menschen verletzt noch Dinge beschädigt. Wichtig ist auch: Bereits das Beobachten einer Person oder eines fremden Grundstücks mit einer Drohne ist nicht erlaubt. Sind Menschen gar auf einem Drohnen-Video deutlich erkennbar, greift man in deren Privatsphäre ein. Sie dürfen verlangen, dass das aufgezeichnete Material gelöscht wird – dieser Aufforderung sollte man nachkommen. Informationen unter www.austrocontrol.at