Doppelstaatsbürgerschaft: Jurist hält Wiederverleihung für möglich
Von Julia Schrenk
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach der Entzug der Staatsbürgerschaften für Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund gestoppt werden muss – der KURIER berichtete – stellt sich vor allem eine Frage: Was passiert mit jenen, deren Bescheid über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft bereits Rechtskraft erlangt hat?
Zur Erinnerung: Im Mai 2017 übergab die Wiener FPÖ dem Innenministerium eine ominöse türkische Wählerevidenzliste (siehe auch Zusatzbericht). Was bedeuten würde, dass die darauf genannten 66.382 Personen sowohl im Besitz einer österreichischen als auch einer türkischen Staatsbürgerschaft seien. Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich aber nicht erlaubt. Wer sich daran nicht hält, dem droht der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Allein in Wien wurden 18.000 entsprechende Verfahren geführt. Nach dem VfGH-Spruch erklärte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Dienstag, alle Verfahren „im Sinne der Betroffenen positiv zu beenden“, also – einzustellen. In 397 Fällen führte das Verfahren in erster Instanz zum Verlust der Staatsbürgerschaft, in exakt 34 Fällen wurde in Wien schon die Staatsbürgerschaft aberkannt.
Im Ö1-Mittagsjournal erklärte der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Bernhard Raschauer, dass Betroffene jetzt nur noch einen Wiederaufnahmeantrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft stellen können – mit ungewissem Ausgang freilich. Diesem „Fatalismus“ kann Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Bernd-Christian Funk nichts abgewinnen. Im Gespräch mit dem KURIER erklärt er: „Hier geht es nicht um eine Strafverfügung. Hier geht es um alles, buchstäblich um Leben und Tod.“ Nachsatz: „Nicht im physischen Sinn natürlich.“ Laut Funk kann auch der Verlust einer Existenz „lebensbedrohlich“ sein.
Wiederverleihung
Und: Den zuständigen Behörden (Landesregierungen) stünden sehr wohl „kompensatorische Möglichkeiten“ zur Verfügung, etwa die vereinfachte und rasche Wiederverleihung der Staatsbürgerschaft oder die Aufhebung des Aberkennungsbescheids von Amts wegen.
Generell spart der Jurist nicht mit Kritik in der Causa: „Zwei Kardinalfehler wiegen nach meiner Einschätzung schwer“, sagt Funk. Der erste: Die Verfahren basieren auf einer laut Funk „dubiosen Liste, die die Behörden in erster Instanz für wahr gehalten und nicht angezweifelt haben“. So eine Liste könne nicht tragfähig für ein gesamtes Verfahren sein. Der zweite: „Es ist eine gesetzeswidrige Zumutung für die Parteien, sich frei zu beweisen.“ Die Behörden dürften die Beweislast nicht auf die Betroffenen „abschieben“, noch dazu, wo man ja gewusst habe, dass die türkischen Behörden unkooperativ seien.
FPÖ-Vorstoß
Den Vorstoß von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) in der Presse, wonach die Verleihung von Staatsbürgerschaften an Türken ausgesetzt werden soll, kann Funk „juristisch nicht nachvollziehen“: In einigen Fällen gelte ein Rechtsanspruch. Dort, wo eine Ermessensentscheidung erfolgt, werde die „im Sinne des Gesetzes getroffen, nicht aufgrund der Vorstellungen des FPÖ-Chefs. Welche Kompetenz hat der Vizekanzler hier?“, fragt Funk. Staatsbürgerschaften sind Sache der Länder.