Die Justiz kassiert beinhart ab
Von Ricardo Peyerl
Der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch kann schon lange nicht mehr aufgeigen. Ganz im Gegensatz zur Justiz. Im Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag um das desaströse Swap-Geschäft mit einem Streitwert von 500 Millionen Euro sind bis jetzt fünf Millionen Euro Gerichtsgebühren angefallen. Sollte sich das Verfahren durch alle Instanzen ziehen, muss der Verlierer rund 25 Millionen Euro hinblättern.
Und das Honorar für die Gutachter. Und die gegnerischen Anwaltskosten. Die eigenen sowieso.
Der Präsident der Österreichischen Anwaltskammer, Rupert Wolff, schlägt Alarm: „Das ist unzumutbar. Und ein Wettbewerbsnachteil für Österreich. Wenn ich ein Unternehmen vertrete, das jemanden klagen muss, würde ich nach München gehen.“ Sofern der Gegner zustimmt, aber auch der will sicher Kosten sparen. Die Anwälte fordern eine Reduktion und Deckelung der Gerichtsgebühren, mit denen die Justiz mehr einnimmt (110 Prozent), als sie (abgesehen vom Strafvollzug) kostet.
Man muss gar nicht so hoch wie beim Linzer Swap-Prozess greifen. Eine 350.000-Euro-Klage hat man schnell am Hals, 2011 betrugen die pauschalen Gerichtsgebühren 6615 Euro, seit 1. Oktober dieses Jahres 6949. Ab 350.000 Euro endet die Pauschalierung, zu den 1,2 Prozent vom Streitwert kommen noch jeweils 2987 Euro Zuschlag dazu (früher 2525).
Körberlgeld
Zusätzlich verdient sich die Justiz noch mit einem Gebührengesetz, das auf das Jahr 1850 zurückgeht, ein „Körberlgeld“: Adoptiveltern müssen für den Adoptionsvertrag, den ein Anwalt oder Notar gegen Honorar aufsetzt, ein Prozent ihres Vermögens zahlen. Auf den Vertrag kommt nicht einmal mehr ein Stempel, es ist eine reine (Amts-)Papierabgabe.
Das führt dazu, dass die Leute mündliche Verträge schließen, bei denen nach fünf Jahren niemand mehr weiß, was vereinbart wurde.
Die Bewilligung, „ausländische Orden anzunehmen und in Österreich zu tragen“, kostet 47,30 Euro, jene zur „Enterdigung einer Leiche“ 83,60. Statt diese Anachronismen abzuschaffen, wurden die Gebühren noch erhöht oder neue eingeführt: Der Antrag auf Besuchsrecht beim (Scheidungs-)Kind kostete früher gar nichts, seit Oktober 128 Euro; ein Grundbuchauszug 2008 noch acht Euro, heute 13,70; eine einvernehmliche Scheidung bisher 266 Euro, jetzt 279.
„Der Staat hält nur die Hand auf“, sagt Anwaltspräsident Wolff.