Das 25-Millionen-Euro-Körberlgeld
Der Finanzminister bekommt Unterstützung von unerwarteter Seite. Von Dieben oder Einbrechern. Denn die Beute aus ihren Coups kann versteigert werden, so kein Eigentümer eruiert werden kann. Der Erlös fließt dann an den Staat.
Verwertung nennt sich das im Fachterminus. Zusammen mit verfallenen Kautionen, nicht angetretenen Erbschaften oder Konfiskationen kam im Vorjahr eine hübsche Summe zusammen, satte 25 Millionen Euro. Das ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Doch bevor es an die Veräußerung geht, muss versucht werden, die rechtmäßigen Eigentümer zu finden. Goldmünzen, Perlenketten, Flacons teurer Parfüms oder Taschen: Eine Unterseite der Homepage des Bundeskriminalamtes gleicht derzeit einem Bazar. Dort sind Bilder jener Beutestücke, deren Besitzer nach Einbrüchen oder Diebstählen gesucht werden. Laut Bundeskriminalamt handelt es sich dabei jährlich um eine "fünfstellige Zahl" an Besitzer-losem Gut.
Wie jüngst Pretiosen, die vermutlich Juwelieren aus St. Wolfgang, Güssing oder Ulmerfeld gehörten: Ein Niederösterreicher, der den kleinen Schatz in St. Valentin im Bezirk Amstetten auf einem Firmenareal fand, marschierte mit dem Sack voll Schmuck zur Polizei.
Täter ohne Erinnerung
Eine Situation, die auch im steirischen Landeskriminalamt nur zu gut bekannt ist. "Wir unternehmen wirklich alles, dass man solche Sachen den Opfern zuordnen kann", erzählt Oberstleutnant René Kornberger. "Aber ein Problem dabei ist, dass es mobile Tätergruppen gibt, die im ganzen Land unterwegs sind und oft gar nicht mehr wissen, wo sie überall waren." Oft liege der Tatort auch im Ausland.
Eine Zeit lang ist die Polizei zuständig, letztlich landen solche Wertgegenstände in den Verwahrungsstellen der Gerichte. Wie viel dort insgesamt lagert, ist schwer fassbar. Allein im Straflandesgericht Graz sind es derzeit 12.000 Gegenstände.
Über welchen Zeitraum hinweg sie aufbewahrt werden müssen, ist deliktsabhängig. In der Regel sind es mehrere Jahre. Danach liegt es an einem Richter, zu entscheiden: Vernichten (im Fall von Drogen) oder verwerten.
Geld ohne Mascherl
Das passiert häufiger als vermutet: 2014 nahm der Staat 25,7 Millionen Euro durch sogenannte "vermögensrechtliche Anordnungen und Einziehungen" ein. Herauszufiltern, wie viel davon versteigerte Beute aus Diebeszügen ist, sei allerdings kaum möglich, bedauert man im Justizministerium: "Das Geld hat im Prinzip kein Mascherl."
Einiges lässt sich aber aus der Statistik herauslesen: Im Vorjahr verfielen 843.412 Euro an Bargeld und Wertpapieren, die somit ins Staatsbudget flossen. Einziehung und Konfiskation brachten 14.790 Euro darunter fallen auch jene Gegenstände, die ein Einbrecher als Tatwerkzeug benutzt hat.
Der große Rest läuft unter dem Begriff "sonstige Einziehungen zum Bundesschatz". Das betrifft die Verwertung ebenso wie nicht angetretene Erbschaften oder verfallene Kautionen. Das allein brachte rund 24 Millionen Euro. Eine überraschend hohe Summe im Vergleich zu 2013, da waren es nur 3,9 Millionen Euro. Doch der Ausreißer liege an einem Einzelfall aus 2014, heißt es.
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