Corona-Strafen: Warten auf das Höchstgericht
41.588 – so viele Corona-Strafen wurden laut Innenministerium bereits verhängt. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der Beschwerden gegen diese Strafen auffallend gering: Rund 190 schafften es bis dato bis zu den Verwaltungsgerichten.
Die mit Abstand meisten Beschwerden gab es bisher übrigens in Wien mit 148, dann folgt NÖ (16) und Tirol (11). Keine einzige Beschwerde gegen Straferkenntnisse gibt es in Salzburg und Kärnten.
Elf Entscheidungen in Wien getroffen
Noch rarer sind die Entscheidungen bei den Landesverwaltungsgerichten. In Niederösterreich wurde der allererste Fall entschieden – ein Paar hatte Freunde besucht. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln verdonnerte das Paar zu 600 Euro Strafe. Doch diese Strafe wurde aufgehoben. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, argumentierte man im Landesverwaltungsgericht NÖ. In NÖ wurde daraufhin auch angekündigt, Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen.
In Wien wurden bisher elf Entscheidungen getroffen: sieben Mal wurde die Strafe herabgesetzt, zwei Mal wurden die Strafverfahren eingestellt, ein Mal wurde die Strafe bestätigt und ein Mal wurde der Fall an eine andere Behörde abgegeben. Ein möglicher Grund, warum es erst wenige Entscheidungen gibt: Es fehlt noch eine höchstgerichtliche Judikatur. Aktuell befasst sich der Verfassungsgerichtshof damit.