Chronik/Österreich

Spitalsärzte fordern Gehalts-Vorrückung

500 Euro Bonus als Einmalzahlung wurden dem Gesundheits- und Pflegepersonal ob der Belastung durch die Corona-Pandemie im Sommer in Aussicht gestellt. Im Juni wurde die Prämie im Nationalrat beschlossen. Ausbezahlt wurde sie indes noch nicht überall. Gewerkschaft und Ärztekammer übten daran bereits mehrfach Kritik.

"Die Betroffenen haben zunehmend das Gefühl, dass die Politik bei Ankündigungs- und Showpolitik immer rasch zur Stelle ist, während man, wenn es um Arbeitnehmer geht, kein Tempo an den Tag legt und die Beschäftigten im Regen stehen lässt“, meinte etwa Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA. 

"Wir stecken mitten in der vierten Corona-Welle, aber die Politik schafft es nicht, sich bei jenen, die das österreichische Gesundheitssystem während der ersten drei Wellen trotz erschwerter Bedingungen am Laufen gehalten haben, symbolisch zu bedanken. Mehr als Ankündigungspolitik war da wieder einmal nicht“, meinte Gerald Gingold, Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien via Aussendung.

Gehaltsvorrückung

Die Ärztekammer fordert für alle Spitalsärzte nun eine außerordentliche Vorrückung im jeweiligen Gehaltsschema. Der Vizepräsident und Kurienobmann der angestellten Ärzte, Harald Mayer, begründete die Forderung am Dienstag damit, dass die "außerordentlichen Leistungen" des Spitalspersonals während der Corona-Pandemie auch eine "außerordentliche Wertschätzung" verdienen.

Mayer verwies in einer Aussendung darauf, dass seit der Ausrufung der Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation 637 Tage vergangen seien. Der von der Politik zugesagte Corona-Bonus von durchschnittlich 500 Euro, der nicht einmal noch für alle Mediziner ausgezahlt sei, ist für Mayer zwar "eine nette Geste", aber das seien trotzdem nur 78 Cent pro Tag. "Daher ist die außerordentliche Vorrückung mehr als hochverdient."

Auszahlung noch heuer

Die Bundesländer haben sich im Oktober geeinigt, den angekündigten Corona-Bonus mit dem Dezember-Gehalt auszubezahlen. Erhalten sollen die steuerfreie Prämie Ärzte und Pflegepersonal sowie Reinigungskräfte und Personal in stationären Reha-Einrichtungen.

Alle Inhalte anzeigen