Chronik/Österreich

Corona-Ampel: Kein roter Bezirk, aber drei direkt von Grün auf Orange

Heute, Freitag, präsentiert Gesundheitsminister Rudolf Anschober um 11 Uhr vormittags wieder die aktuelle Schaltung der Corona-Ampel. 

Festgelegt wurde die Einfärbung bereits bei der Sitzung der Corona-Kommission am Donnerstag. Laut Informationen des KURIER wurden dabei zehn weitere Bezirke auf Orange gesetzt, ein einziger von Orange auf Gelb zurückgestuft.

Die Veränderungen im Überblick

Der Bezirk Völkermarkt in Kärnten, sowie Gmunden und Rohrbach in Oberösterreich springen morgen sogar von Grün auf Orange.

Außerdem werden von Gelb auf Orange umgestellt: Güssing, Bruck an der Leitha, Linz (Stadt), Linz (Land), Wels (Stadt), Vöcklabruck und Innsbruck (Land).

Einzig der Bezirk Neunkirchen (NÖ) wird von Orange auf Gelb zurückgestuft.

Für Mattersburg, Amstetten, Hollabrunn, Ried im Innkreis, Urfahr (Umgebung), Salzburg (Umgebung) sowie Bruck-Mürzzuschlag springt die Ampel von Grün auf Gelb.

Und von Warnstufe Gelb auf Grün zurück geht es für Steyr (Land), Leibnitz, Murau sowie Hartberg-Fürstenfeld.

Hinweis: Die neuesten Entwicklungen sind in der nachfolgenden Grafik noch nicht berücksichtigt. Sie bezieht sich auf die offizielle Schaltung, die jeden Freitag nach dem Statement des Gesundheitsministers erfolgt. Sie sehen hier also noch den Stand vom 2. Oktober.

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Die offizielle Corona-Ampel der Regierung ist unter corona-ampel.gv.at abrufbar.

Das Bildungsministerium hat für die Schulen eine eigene Corona-Ampel ausgearbeitet, auf der nachvollzogen werden kann, welche Maßnahmen bei der jeweiligen Stufe in Kraft treten.

Alle Informationen stammen von der offiziellen Homepage corona-ampel.gv.at

Mund-Nasen-Schutz tragen 

  • In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Beim Betreten von
    • Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln,
    • Banken,
    • Post und Postpartnern.
  • Für Betreiber/innen und Mitarbeiter/innen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die dem gleichen Schutzniveau entspricht und ein direkter, unmittelbarer, länger dauernder Kontakt besteht (z.B.: Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio).
  • Für Kunden/-innen, Besucher/innen, Patienten/-innen beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs
    • Öffentliche Apotheken, Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern
  • Veranstaltungen: siehe unten
  • Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
  • Kunden/innen oder Besucher/innen in Kundenbereiche von Betriebsstätten (in geschlossenen Räumen), ausgenommen Gastronomie) (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • in der Gastronomie für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
  • bei Kontakt mit Risikogruppen

Ausnahmen

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können

 

Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen

Die unten genannten von Grün abweichenden Veranstaltungsregelungen gelten bei der jeweiligen Ampelschaltung voraussichtlich ab 1.10. 2020

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren…) (Gelb)

Personenobergrenze

  • maximal 2.500 Personen
  • ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • MNS für Besucher/innen (auch am fixen Sitzplatz)
  • MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt

Pausen inkl. Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)

Kontaktdaten

  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung und zum Festhalten des Sitzplans

Präventionskonzept (verpflichtend ab 200 Personen,  zu den Inhalten siehe Präventionskonzept)

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen (Gelb)

Personenobergrenze

  • maximal 100 Personen

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • MNS für alle Besucher/innen
  • MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt

Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)

Kontaktdaten

  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Empfehlung zur Erstellung eines Präventionskonzepts

Fach- und Publikumsmessen (Gelb)

  • Keine Personenobergrenze
  • Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • MNS für Besucher/innen
  • MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
  • Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)

Kontaktdaten

  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Präventionskonzept (ab 200 Personen verpflichtend)

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien (Oper, Theater, Sportstätten,…) (Gelb)

Personenobergrenze

  • maximal 5.000 Personen
  • ab 750 Personen Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • MNS für Besucher/innen (außer am fixen Sitzplatz)
  • MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt

Gastronomiebetrieb, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)

Kontaktdaten

  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Präventionskonzept (verpflichtend ab 200 Personen)

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien (Gelb)

Personenobergrenze

  • maximal 100 Personen

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • MNS für Besucher/innen
  • MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
  • Gastronomiebetrieb, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)

Kontaktdaten

  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Sperrstunde: 1.00 Uhr

Präventions-/ Hygienekonzept (Gelb)

Für Bereiche, wo mehr als 200 Personen gleichzeitig miteinander Kontakt haben:

  • Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Betriebe und Unternehmen
  • Betreiber/innen von Transportunternehmen
  • Leistungs- und Vereinssport
  • Freizeit- und Kulturangebote sowie Freizeit- und Kulturbetriebe (Oper, Theater, Kino, Festivals, Freizeitparks etc.)
  • Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
  • Orte zur Religionsausübung

Inhalte des Präventions-/Hygienekonzepts

  • Benennung einer/eines Covid-19 Beauftragten
  • Beschreibung der spezifischen Präventions- und Hygienevorgaben gemäß Risikoanalyse
  • Regelung zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  • Regelungen betreffend Nutzung sanitärer Einrichtungen
  • Regelungen betreffend Verabreichung von Speisen und Getränken
  • Konzepte für Pausen
  • Regelungen für Zu- und Abstrom der Besucher/innen bzw. zur Steuerung der Besucher/innenströme
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Kontaktdatenerhebung
  • Beschreibung der o.g. Vorgehensweise für alle Präventionsstufen, falls unterschiedlich

Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räume, insbesondere auch

  • Beschreibung von Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besucher/innengruppe angehören, zu gewährleisten (z.B.: „Schachbrettmuster-Besetzung“, freie Sitzplätze)
  • Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das Besucher/innenverhalten ein erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: MNS für Besucher/innen auch am fixen Sitzplatz, sofern gesungen, laut gesprochen etc. wird)

Für Veranstaltungen ohne zugewiesener Sitzplätzen (auch für Fach-/ Publikumsmessen) insbesondere auch

  • Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besuchergruppe angehören, zu gewährleisten
  • darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das Besucher/innenverhalten eine erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: höhere m2 Anzahl pro Besucher/in)

Diese Seite dient vorrangig zur Information von Bürgerinnen und Bürgern und ist nicht rechtsverbindlich. Die rechtlich verbindlichen Corona-Maßnahmen finden sich in der aktuellen Lockerungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

Verbreitungsrisiko
Definition: Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch die Verbreitung von COVID-19.

Ziel: Reduktion der COVID-19-Morbidität (Erkrankungshäufigkeit), der Häufigkeit von Fällen mit schweren Verlaufsformen von COVID-19 und der Reduktion der COVID-19-Mortalität (Sterblichkeit) bei gleichzeitig höchstmöglichem Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen (Personen mit hohem Risiko).

Systemrisiko
Definition: Gefahr der Überlastung des Gesundheitsversorgungssystems mit COVID-19-Patienten.

Ziel: Sicherstellung von ausreichenden Versorgungskapazitäten (insbesondere Betten und Personalkapazitäten auf Intensiv- und Normalstationen) zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen/Patienten unter Gewährleistung der Regelversorgung für die restliche Bevölkerung.

Dabei kommen vier Analysedimensionen zum Einsatz, die sich jeweils in mehrere Indikatoren gliedern.

1. Übertragbarkeit

Die Indikatoren „7-Tages-Fallzahl“ (neue aufgetretene Fälle der letzten 7 vergangenen Tage), „7-Tages-Inzidenz“ (neue aufgetretene Fälle der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner), „Anzahl von neuen Clustern innerhalb einer Kalenderwoche“, „Anzahl der Bezirke mit neuen Clusterfällen innerhalb einer Kalenderwoche“ und „Anzahl der Clusterfall-freien Bezirke innerhalb einer Kalenderwoche“ sollen dazu beitragen, die epidemiologische Entwicklung der SARS-CoV2-Verbreitung einzuschätzen.

2. Quellensuche

Der Indikator „Fälle mit geklärter Quelle“ zeigt die Rückverfolgbarkeit der Übertragungskette (Transmission) als Ergebnis von Case & Contact Tracing auf. Hierbei wird die Infektionsquelle differenziert und aufgezeigt, ob es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Übertragung im Ausland (Reise-assoziierte Übertragung) handelte oder ob sich die Infektionsquelle im Inland befand (lokale Übertragungskette).

Auch werden die neu aufgetretenen Fälle hinsichtlich ihrer klinischen Manifestation der SARS-CoV2-Infektion (symptomatisch/asymptomatisch) beurteilt.

3. Ressourcen

Hier kommen Indikatoren zum Einsatz, die vorhandene und benötigte Versorgungskapazitäten abbilden. Sie beinhalten die aktuelle Belegung auf Normal- und Intensivstationen sowie die aktuelle Auslastung der vorhandenen Spitalskapazitäten.

Link „Prognose-Konsortium

4. Tests

Die Indikatoren „Tests je 100.000 EinwohnerInnen“, Tests der vergangenen 7 Tage und die Positivrate (Anteil der positiven Tests an allen Tests je Region) erlauben Aussagen über die Testaktivität und geben Hinweise auf das Übertragungsgeschehen in der jeweiligen Region.

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Hier sehen Sie die Entwicklung der Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen - umgelegt auf die Einwohner pro Bezirk. 

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