Chronik/Österreich

Airbnb & Co.: Wachsende Online-Angebote für Vermietung trüben Nächtigungsrekord

Die Stadt Salzburg eilt bei ihrer Tourismusbilanz seit Jahren von Rekord zu Rekord. 2016 registrierten die Beherbergungsbetriebe mit mehr als 2,8 Millionen Nächtigungen so viele wie noch nie. Großteils nicht erfasst sind darin jene Übernachtungen in Unterkünften, die über Onlineportale wie Airbnb, Wimdu und 9flats angeboten werden. Alleine in der Stadt Salzburg sind es Hunderte Wohnungen und Häuser, die über die Internetseiten zur Verfügung stehen.

Dem für den Tourismus zuständigen Stadtrat Harald Preuner (ÖVP) sind die Quartiervermittler im Internet ein Dorn im Auge. Ihm gehe es weniger um die Ortstaxe, die der Stadt dabei entgeht, sondern viel mehr um die Folgen für den Wohnungsmarkt. "Es werden mittlerweile extra Häuser gekauft und saniert, um sie über diese Portale anzubieten. Das treibt die Wohnungspreise in der Stadt weiter in die Höhe", sagt Preuner.

Derzeit geht die Stadt auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes gegen Vermieter vor, die ihre Wohnungen und Häuser illegal anbieten. Demnach dürfen Gebäude (ausgenommen sind ausgewiesene Zweitwohnsitze, Anm.) nicht touristisch genutzt werden, in denen mehr als fünf Wohneinheiten untergebracht sind. "Derzeit sind wir darauf angewiesen, dass wir Hinweise von Bewohnern bekommen", sagt der Stadtrat.

500 Euro Strafe

2016 gab es rund 20 derartiger Verfahren – bei Verstößen drohen theoretisch bis zu 25.000 Euro Strafe. Erst im Dezember war ein Vermieter mit einem Einspruch gegen die Strafe in Höhe von 500 Euro beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Das geplante neue Raumordnungsgesetz des Landes geht auf dieses Problem ein: Darin soll die touristische Nutzung künftig schon ab drei Wohneinheiten verboten sein. Preuner fordert aber, die Grenze schon bei null anzusetzen, weil das einem generellen Verbot von Airbnb und Co. gleichkommen würde.

Aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Astrid Rössler (Grüne) will man am Gesetzesentwurf festhalten. Ein generelles Verbot der touristischen Nutzung wolle man deshalb nicht, um die am Land weit verbreitete Vermietung in Privathäusern weiterhin zu ermöglichen, heißt es von Sprecher Stefan Tschandl. "Es läuft aber noch bis 15. Februar die Begutachtung. Wenn die Stadt das wünscht und eine Stellungnahme dazu abgibt, wird das sicher besprochen werden."