Chronik/Österreich

4364 Asylwerber heuer untergetaucht

Mouhayidin kann nicht mehr. Der 63-jährige Mann aus Aleppo in Syrien lebt seit zwei Jahren in Österreich. Mit seiner Frau ist er vor zwei Jahren nach Wien geflüchtet, auch manche seiner Kinder und Enkel leben hier. Eine Tochter ist aber noch immer in Syrien. "Ihr Mann ist tot und ihr zehnjähriger Sohn lebt hier und hat noch kein Asyl bekommen", sagt Mouhayidin. Das – und dass sich seine Frau hier von ihm hat scheiden lassen – belaste ihn so sehr, dass er die Rückkehrberatung der Caritas Wien am Alsergrund aufgesucht hat. "Ich habe mir das sechs Monate durch den Kopf gehen lassen", sagt Mouhayidin. Aber jetzt stehe seine Entscheidung fest: Nächsten Dienstag geht sein Flug.

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Von Jänner bis August 2017 sind 3254 Asylwerber und Asylberechtigte freiwillig in ihre Heimat zurück gekehrt (siehe Grafik). Im gesamten Jahr 2016 waren es 5918 Personen. Dagegen steigt die Zahl, jener, die während des Asylverfahrens untergetaucht sind.

11.477 verschwunden

Erstmals gibt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch Zahlen zu untergetauchten Asylwerbern bekannt: Während 2016 insgesamt 7083 Personen untergetaucht sind, waren es von Jänner bis Ende August dieses Jahres schon 4364. In eineinhalb Jahren sind somit 11.447 Asylwerber "verschwunden". "Sie sind zur Festnahme ausgeschrieben", sagt BFA-Direktor Wolfgang Taucher. Entweder halten sich die Asylwerber irgendwo unentdeckt in Österreich auf oder sind schon in andere Länder weitergereist.

Trendumkehr

Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer ist "trotz aller Bemühungen um 20 Prozent zurückgegangen", sagt Taucher. Dabei habe die Freiwilligkeit "immer oberste Priorität". Gleichzeitig ist die Zahl jener, die zwangsweise ausreisen, das heißt, abgeschoben werden, exorbitant gestiegen, nämlich um 63 Prozent auf 4642 Personen.

Das dürfte zum einen an den politischen Vorgaben liegen (im März kündigte VP-Innenminister Wolfgang Sobotka an, dass bis 2019 50.000 Asylwerber ohne Bleibeperspektive oder mit negativem Bescheid Österreich verlassen sollen, Anm.), zum anderen an der Trendumkehr bei den Asylentscheidungen: Im ersten Halbjahr 2017 stieg nicht nur die Zahl der Asylentscheidungen insgesamt, sondern auch die negativer Entscheidungen: Nämlich um 57 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr. Die Anzahl der positiven Asylentscheidungen ist um fünf Prozent gesunken, der Anteil an subsidiären Schutzgewährungen von zwölf auf 28 Prozent gestiegen.

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Dass der "Hype" der freiwilligen Rückkehr aus 2016 "abgeflaut" ist, hat man auch in der Caritas-Rückkehrberatung bemerkt: Während im Herbst und Winter 2016 viele Flüchtlinge überstürzt die Heimreise angetreten haben, handle es sich jetzt eher um überlegte Entscheidungen "Oft ist der Grund ein schwieriges Leben hier, verstärkt durch privates Drama", sagt Christian Fackler, Leiter der Caritas-Rückkehrhilfe. Manchmal spielen auch Anpassungsschwierigkeiten im neuen Land eine Rolle. Immer öfter würden auch ältere Menschen, die ihren Lebensabend in der Heimat verbringen wollen, zurückkehren. Bei den Jüngeren spiele Verantwortungsbewusstsein eine Rolle. "Sie haben das Gefühl, gebraucht zu werden (etwa weil ihre Eltern krank sind) oder sind enttäuscht, weil sie hier keine Perspektive haben", sagt Fackler. Dabei müssten sich manche nur mehr Zeit geben.

Mehr Geld für Rückkehr

Ab heuer bis 2019 stellt das Innenministerium 17,29 Mio. Euro (aus Mitteln des Bundes und der EU) für die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern und Asylberechtigten zur Verfügung (von Juli 2015 bis Ende 2016 waren es 8,14 Mio. Euro). Weil schon im Sommer dieses Jahres 1000 Personen die 1000 Euro erhalten haben, wurde das Kontingent des Projekts "1000 Euro für 1000 Personen" jetzt auf 1500 Personen aufgestockt. Im BFA rechnet man damit, dass das Geld Ende des Jahres aufgebraucht ist.

Jene, die bereits Asyl erhalten haben und trotzdem in ihre Heimatländer reisen – etwa, um kranke Angehörige zu besuchen – riskieren die Aberkennung des Asylstatus’. Das waren heuer im ersten Halbjahr 405 Personen.

"Das ist wichtig", sagt BFA-Direktor Taucher, "hier geht es um die Glaubwürdigkeit des Asylverfahrens."

Am 28. Juni wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz im Nationalrat beschlossen. Aufgrund eines Formalfehlers muss es nun nochmals beschlossen werden. Das Gesetz sieht vor allem Verschärfungen im Fremdenrecht vor.
Vorrangig will man mit dem Gesetzespaket die zwangsweisen Außerlandesbringungen abgewiesener Asylwerber und jener Personen, die sich illegal in Österreich aufhalten, forcieren. Dabei ist auch eine Schubhaft von bis zu 18 Monaten und die Einschränkung der Grundversorgung möglich. Für negativ beschiedene Asylwerber soll es künftig Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen geben. Das soll auch ein Untertauchen von abgelehnten Asylwerbern verhindern.
In diesen Zusammenhang sind auch sogenannte Rückkehrzentren im Gespräch. Zuletzt war von drei Zentren – eines in Spital am Semmering in der Steiermark, eines in Krumfelden in Kärnten und eines in Bürglkopf bei Fieberbrunn in Tirol – die Rede. „Zu diesen Standorten gibt es laufende Gespräche, eine letztgültige Entscheidung ist dazu noch nicht getroffen“, sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Auch die Anzahl der geplanten Rückkehrzentren sei „noch nicht endgültig entschieden“.
Inhalt des Fremdenrechtsänderungsgesetz sind auch strengere Strafen, etwa bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise oder des Aufenthalts. Wer wissentlich falsche Angaben macht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, kann künftig mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Schubhaft kann im Normalfall auf bis zu sechs Monate (bisher vier) beziehungsweise drei Monate für mündige Minderjährige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen ist eine ununterbrochene Festhaltung bis zu 18 Monate möglich (bisher zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten). Auch die Verhängung einer Beugehaft ist vorgesehen: Sie soll das „Mitwirken an der freiwilligen Rückkehr“ beschleunigen.