Chronik/Österreich

2016 spionierte die Justiz 13.236 Mal

Überwachung. Die Justiz setzt im Kampf gegen die Kriminalität immer mehr Überwachungsmaßnahmen ein. 2016 gab es inklusive Hausdurchsuchungen, Datenabfragen bei Mobilfunkbetreibern und Internet-Providern, dem Mithören und Mitlesen von Telefonaten und Nachrichten sowie dem Abhören und Filmen von Gesprächen mit versteckten Kameras oder Videofallen 13.236 Ausspäh-Maßnahmen. Im Jahr 2015 waren es 12.571. Das ergibt sich aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Wobei auch die Ergebnisbilanz im Vorjahr besser ausschaut als 2015. Die Zahl der Anklagen in Kriminalfällen, in denen Überwachungsmaßnahmen gesetzt wurden, stieg von 1324 auf 2976, die Zahl der Verurteilungen von 1120 auf 2010.

Bandenkriminalität

Das Justizministerium begründet den rasanten Anstieg an Anklagen und Verurteilungen damit, dass die Bandenkriminalität zugenommen habe. Dabei werden mit einer Überwachungsmaßnahme gleich mehrere Kriminelle überführt.

Der Abgeordnete Niki Scherak von den Neos kritisiert jedoch, "dass die Maßnahmen nicht so ziel- und zweckgerichtet sind, wie sie das sein sollten." Er macht das am Verhältnis einiger Ermittlungsschritte zur Zahl der Freisprüche, Verfahrenseinstellungen und Abbrechungen fest. Demnach sind die ergebnislos geblieben Verfahren im Verhältnis zu den gesetzten Lauschangriffen (§136 Strafprozessordnung) 2016 um 65 Prozent angestiegen, während die Zahl der Verurteilungen nur um 18 Prozent anstieg. Bei den Nachrichtenüberwachungen betrug der Anstieg der Einstellungen und Freisprüche gegenüber 2015 sogar über 87 Prozent.