18 Jahre nach Überfall zu sechs Jahren Haft verurteilt
Fast 18 Jahre nach einem Überfall ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein Oberösterreicher wegen schweren Raubes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2003 in Gaißau (Bezirk Bregenz) einen Handwerker nach einem Lokalbesuch ausgeraubt und dabei schwer verletzt hatte. Der Angeklagte wurde durch Zufall per DNA-Analyse ausgeforscht, der heute 63-Jährige war geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Brutale Attacke
Das spätere Opfer, Inhaber einer Verputzer-Firma, trank an jenem Juniabend 2003 sein Feierabendbier in einer Imbissstube. Weil ihm seine Geldtasche abhandengekommen war, bezahlte der Mann die Zeche mit Firmengeld, das er bei sich trug - ein Bündel, das aus 15 Stück 200 Euro-Noten bestand. Das beobachtete der Angeklagte, der sich ebenfalls als Gast in dem Lokal aufhielt.
Als der Handwerker kurz vor Mitternacht zu seinem Wagen ging, um nach Hause zu fahren, schlug ihm der Räuber zunächst mit einer Bierflasche, dann mit einem Holzbrett mehrmals auf den Kopf. Zusätzlich zertrümmerte der Täter den Unterschenkel des Opfers mit einem Kantholz. Der Täter erbeutete die 3.000 Euro.
Der Wirt der Imbissstube fand das schwer verletzte Opfer später bewusstlos und voller Blut. Acht Monate war der Mann arbeitsunfähig. Er leide bis heute, seit der Zeugenladung plagten ihn wieder schlaflose Nächte, gab er an. Die umfangreiche Fahndung nach dem Täter, auch per "Aktenzeichen XY ungelöst", blieb zunächst erfolglos.
Zufällig ausgeforscht
Der Tatverdächtige wurde im Juni 2020 ausgeforscht, als die Behörden DNA-Spuren erneut mit internationalen Datenbanken abglichen und Interpol Bern eine Übereinstimmung mit einer polizeilich erfassten Person meldete. Nach seiner Verhaftung in Frankreich im Dezember 2020 wurde der Verdächtige, der sich als Wander- und Gelegenheitsarbeiter, Obdachloser und Bettler durch verschiedene europäische Staaten durchgeschlagen hatte, nach Österreich ausgeliefert. Seit Jänner wartete er in der Justizanstalt Feldkirch auf seinen Prozess.
Zu der Tat zeigte sich der 63-Jährige prinzipiell geständig, spielte vor Gericht aber die Brutalität des Überfalls herunter. Der Schöffensenat verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren. Mildernd wirkte sich das Geständnis aus, die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass die Tat lange zurück lag. Der Verurteilte akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Opfer wurden rund 8.000 Euro zugesprochen, rund 3.000 Euro wurden für verfallen erklärt.