Chronik/Österreich

10 Jahre Scheckkarten-Führerschein

Zehn Jahre - so lange gibt es den Scheckkarten-Führerschein nun bereits in Österreich. War der Führerschein hierzulande früher ein faltbares rosa Papierdokument, schrumpfte er durch die Umstellung am 1. März 2006 auf die Größe einer Scheckkarte. Nachdem am 19. Jänner 2013 die dritte Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten ist und neuerlich Änderungen mit sich brachte, war die Verwirrung groß.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum "neuen Führerschein" im Überblick:

Ist der neue Führerschein befristet?

Ja. Alle Führerscheine, die seit dem 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet und müssen dann getauscht werden.

Ist ein Umtausch zwingend notwendig?

Nein. Alte Führerscheine bleiben, sofern die Daten noch lesbar und Sie auf dem Foto gut erkennbar sind, bis längstens 18.01.2033 gültig.

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Wie viel kostet der Umtausch?

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins im Scheckkartenformat kostet 49,50 Euro.

Was muss ich tun, wenn ich den alten Schein auf einen neuen Scheckkarten-Führerschein umtauschen möchte?

Wer freiwillig auf das neueste Führerscheinmodell umsteigen will, muss zur Führerscheinbehörde und ein Führerscheinduplikat beantragen. Man kann dann entweder den alten Führerschein vorerst behalten und den neuen Scheckkarten-Führerschein selber bei der Führerscheinbehörde abholen, oder man lässt seinen alten Schein gleich bei der Behörde, bekommt einen vorläufigen Führerschein (wie die Führerschein-Neulinge) und wartet, bis die neue Plastikkarte per Post zugeschickt wird.

Warum gibt es die dritte EU-Führerscheinrichtlinie überhaupt?

In den EU-Mitgliedsstaaten gibt es derzeit mehr als 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Mit einer in allen Ländern einheitlichen Scheckkarte mit High-Tech-Sicherheitsmerkmalen will man Fälschungen und Missbrauch verhindern. Bei Polizeikontrollen wird der neue Führerschein in der gesamten EU anerkannt.

Wie erhält man den neuen Scheckkarten-Führerschein?

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Man bekommt ihn mit der Post zugeschickt. Führerscheinneulinge erhalten nach bestandener Fahrprüfung von der Fahrschule einen vorläufigen Führerschein. Mit diesem können sie sofort fahren. Fünf bis zehn Tage später erhalten sie den Scheckkarten-Führerschein per Post zugeschickt.

Wodurch unterscheiden sich Scheckkarten-Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden?

Auf der Vorderseite ist das Foto des Inhabers/der Inhaberin zweimal angebracht. Zusätzlich gibt es neue Führerscheinklassen: AM für Moped sowie die Motorradklassen A1 und A2, die Klassen B1 und D1.

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Kann ich meinen Papierführerschein behalten?

Ja. Es gibt die Möglichkeit, den Papierführerschein als Erinnerungsstück zu behalten. Der Wunsch ist beim Antrag bekanntzugeben. Der alte Führerschein wird entwertet.

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Neuer Fragenkatalog

"Alles neu" heißt es für Führerscheinneulinge zudem ab 7. März: Dann müssen sich Aspiranten für die rosa Scheckkarte einem komplett überarbeiteten Fragenkatalog stellen (der KURIER hat berichtet).

Würden Sie die neue Führerscheinprüfung schaffen? Testen Sie Ihr Wissen rund um den Verkehr in unserem Quiz: