Chronik/Oberösterreich

Wiederbetätigung: Anklage gegen NVP

Gegen zwei Vertreter der "Nationalen Volkspartei" (NVP) hat die Staatsanwaltschaft Linz Anklage erhoben; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die NVP wollte bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns 2009 antreten. Die Wahlbehörde hat die Gruppierung aber nicht zugelassen und gleichzeitig Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Den beiden Vertretern der NVP wird zur Last gelegt, das Parteiprogramm, das unübersehbare Parallelen zum Parteiprogramm der NSDAP aufweise, bei verschiedenen Wahlkampfveranstaltungen beworben zu haben. Deshalb erfolgte eine Anklage wegen des Verbrechens nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.
Gegen die Anklageschrift kann noch Einspruch erheben werden. Erst wenn die Anklage rechtswirksam ist, kann das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen.

Noch offen ist die Entscheidung über eine etwaige Anzeige gegen die "Bunten", die ebenfalls 2009 für den Gemeinderat Wels kandidieren wollten. Auch sie wurden nicht zugelassen und versuchten vergeblich eine Anfechtung der Wahl.